
Vogelgrippe: Neue Risikoeinschätzung des FLI
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Risikoeinschätzung zu Ausbrüchen der Aviären Influenza auf Grundlage der Meldungen vom März 2026 aktualisiert. Für Einträge in Geflügelhaltungen gilt weiterhin ein hohes Risiko.
von DGS Redaktion Quelle FLI erschienen am 27.04.2026Nachdem im Herbst 2025 in Europa und in Deutschland ein starker Anstieg der Nachweise von HPAIV H5N1 bei Geflügel und Wildvögeln verzeichnet wurde, sind die Ausbruchszahlen bei Geflügel zwischen 1. und 31. März 2026 leicht gesunken. In diesem Zeitraum wurden in Deutschland 14 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel sowie zwei Ausbrüche bei in Tierparks bzw. Wildgehegen gehaltenen Vögeln festgestellt. Außerdem wurden in diesem Zeitraum 449 Funde von mit HPAIV H5N1 infizierten Wildvögeln gemeldet.
So ergab die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ein hohes Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen innerhalb Deutschlands. Auch das Risiko für ein unerkanntes Zirkulieren in Wassergeflügelhaltungen wird als hoch eingeschätzt, ebenso wie der Handel mit Lebendgeflügel. Das Risiko durch die Verschleppung des Virus zwischen Haltungen – so genannte Sekundärausbrüche – gilt demnach als moderat innerhalb Deutschlands und der EU. Für die Möglichkeit der Infektion von Wiederkäuern durch den Viruseintritt in das Euter erstellt das FLI eine gesonderte Risikoeinschätzung. Für Deutschland wird dieses Risiko als sehr gering eingeschätzt.
Maßnahmen auch gegen Newcastle-Krankheit
Bei den aktuellen Empfehlungen des FLI hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und einer möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen oberste Priorität. Die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen müssen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Diese gelten auch für die seit Februar 2026 wieder in Deutschland aufgetretenen Ausbrüche der Newcastle-Krankheit. Das FLI weist darauf hin, dass Geflügelhalter zur Einhaltung von Grundregeln zur Biosicherheit gesetzlich verpflichtet sind.












