Kükentöten und Geschlechtsbestimmung im Ei: Fragen und Antworten
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Seit wann ist das Kükentöten verboten?
Das Kükentöten ist seit dem 1. Januar 2022 verboten. Bis Ende 2021 war es nur noch übergangsweise erlaubt.
Gemäß TierSchG §21 Absatz 6a berichtet das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) „bis zum 31. März 2023 dem zuständigen Fachausschuss des Deutschen Bundestages über den Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei vor dem siebten Bebrütungstag.“ Bis dahin wird weiter an Geschlechtsbestimmungsverfahren, die vor dem siebten Bebrütungstag durchgeführt werden können, geforscht. Allerdings ist noch unklar, ob bis 2024 ein solches Verfahren die Praxisreife erreichen wird.
In einer Studie des BMEL, deren Ergebnisse Ende März 2023 veröffentlicht wurden, konnte der Zeitpunkt des Einsetzens des Schmerzempfindens genauer eingegrenzt werden. Die wesentlichen Ergebnisse sind:
- Bis einschließlich Bebrütungstag 12 ist davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden können.
- Ab Bebrütungstag 13 kann ein Schmerzempfinden der Hühnerembryonen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund setzte sich das BMEL dafür ein, bei der ab 2024 geltenden Regelung zur Geschlechtsbestimmung den 7. durch den 13. Bebrütungstag zu ersetzen. Die hierfür erforderliche Gesetzesänderung ist im August 2023 in Kraft getreten.
Mit der Anpassung des Gesetzes zur Geschlechtsbestimmung im Brutei trägt das BMEL dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung und schafft damit Rechtssicherheit.
Ist das Kükentöten auch in anderen Ländern verboten?
Deutschland ist zum 1. Januar 2022 aus dem Kükentöten ausgestiegen. Frankreich ist dem deutschen Beispiel gefolgt und hat das Töten der männlichen Legeküken mit dem 1. Januar 2023 verboten.
In Österreich wurde ebenfalls der Ausstieg aus dem Kükentöten beschlossen. Dort ist "das Töten lebensfähiger Küken verboten, sofern diese nicht der Futtergewinnung dienen. Dieser Verwendungszweck ist jederzeit auf Verlangen von der Brüterei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen".
Italien plant ebenfalls ein Gesetz zum Ausstieg aus dem Hahnenkükentöten. In einer Sitzung im Juli 2022 billigte der italienische Senat in einer für die Geschichte der Tierschutzgesetze in Italien entscheidenden Abstimmung auch ein Verbot der Tötung männlicher Küken bis Ende 2026.
Welche Alternativen gibt es zum Kükentöten?
Als Alternativen zum Töten der männlichen Küken der Legelinien gelten:
- die Geschlechtsbestimmung im Ei,
- die Zucht von Zweinutzungsrassen oder
- die quersubventionierte Aufzucht der sogenannten Bruderhähne.
Zweinutzungshühner liefern Eier und Fleisch, Bruderhähne sind reine Fleischlieferanten. Die Lege- bzw. Mastleistung und Futtereffizienz der Zweinutzungshühner liegt mit 230 Eiern pro Jahr und 1,4 bis 1,8 kg Schlachtgewicht nach ca. 15-wöchiger Mastdauer deutlich unter den Leistungsdaten der Hybridtiere, die nur für die Eierproduktion bzw. die Mast gezüchtet wurden. Die Bruderhähne erreichen nach etwa 22-wöchiger Mastdauer ein Schlachtgewicht von ca. 1,4 kg bei ökologischer Aufzucht.
Welche Verfahren gibt es zur Geschlechtsbestimmung im Ei?
Um das Geschlecht der Embryos zu bestimmen, gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Verfahrensansätze:
- Flüssigkeitsbasierte Verfahren, wie beispielsweise das endokrinologische Verfahren. Dabei wird eine Fruchtwasserprobe des Eies nach etwa neun Tagen Brut auf das Geschlecht untersucht.
- Spektroskopische Verfahren, wie die hyperspektrale Messtechnik. Dabei wird das Geschlecht des Embryos anhand unterschiedlicher Farbspektren bestimmt, ohne die Eischale zu öffnen.
Gentechnische Verfahren, die auf Genome Editing basieren, sind in Europa nach wie vor weder akzeptiert noch praktiziert. Hierbei wird ein fluoreszierendes Gen in die DNA eingefügt, das nur in den männlichen Eiern vorhanden ist.
Wie wurden männliche Küken getötet?
In Deutschland wurden pro Jahr bis zum 1. Januar 2022 etwa 45 Millionen männliche Küken der Legelinien kurz nach dem Schlüpfen getötet. Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes am 18. Juni 2021 ist das Töten von Eintagsküken seit dem 1. Januar 2022 verboten. Die Küken wurden zunächst mit CO2 betäubt, was zu einem Sauerstoffmangel und anschließend zum Tod durch Ersticken führte. Die Kadaver wurden nicht weggeworfen, sondern dienten zum Beispiel als Tierfutter für Greifvögel oder Reptilien.