Geschlechtsbestimmung im Ei: Deutschland als Vorreiter
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Die Geschlechtsbestimmung im Ei – auch als In-ovo-Geschlechtsbestimmung bezeichnet – ist ein innovativer Schritt in der Geflügelzucht. Diese Technik ermöglicht es, bereits im Ei zu bestimmen, ob ein männlicher oder weiblicher Embryo heranwächst, und damit das Töten männlicher Küken zu vermeiden. Bis 2022 war dies in Deutschland gängige Praxis, da männliche Küken wirtschaftlich nicht für die Mast geeignet sind.
Deutschland: Gesetzliches Verbot des Kükentötens seit 2022
Deutschland ist das erste Land weltweit, das per Gesetz am 1. Januar 2022 das routinemäßige Töten männlicher Eintagsküken der Legelinien verboten hat. Ab 2024 sollte im nächsten Schritt auch das Töten männlicher Embryonen nach dem 6. Bruttag im Ei untersagt werden. Dies ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung des Tierschutzes in der Geflügelzucht.
BMEL-Studie zum Schmerzempfinden
Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen erst ab dem 13. Bebrütungstag einsetzt – deutlich später als bislang angenommen. Diese Erkenntnisse stammen aus einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen Studie, die Ende März 2023 veröffentlicht wurde.
Gesetzesanpassung: Geschlechtsbestimmung bis zum 13. Bebrütungstag erlaubt
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat das BMEL die Anpassung der Regelung zur Geschlechtsbestimmung unterstützt und den Stichtag von Tag 7 auf Tag 13 verlegt. Der Bundestag hatte einer Lockerung der Vorgaben zur Tötung von Hühnerembryos im Juni 2023 zugestimmt. Die entsprechende Gesetzesänderung trat im August 2023 in Kraft. Die Geschlechtsbestimmung im Ei bleibt somit weiterhin gesetzlich geregelt, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.
Fakten zur In-ovo-Geschlechtsbestimmung
- Gesetz in Deutschland: Verbot des Kükentötens seit Januar 2022
- Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 13. Bebrütungstag erlaubt
- EU-Vergleich: Kükentöten bleibt außerhalb Deutschlands in der EU weiterhin verbreitet
Internationale Entwicklungen zur Geschlechtsbestimmung im Ei
Während Deutschland mit der In-ovo-Geschlechtsbestimmung eine Vorreiterrolle einnimmt, bleibt das routinemäßige Töten männlicher Legeküken in anderen EU-Ländern und weltweit weiterhin üblich. Einige Länder wie Frankreich, Österreich und Luxemburg haben inzwischen nationale Beschränkungen eingeführt. Auch die Niederlande verfolgen eine verbindliche Strategie zur Reduzierung des Kükentötens.
EU-weites Verbot des Kükentötens in Planung?
Die EU-Kommission könnte im Zuge der Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften ein EU-weites Verbot des Kükentötens vorschlagen. Bisher ist die Rede von einer „schrittweisen Abschaffung“. Seit dem deutschen Verbot des Kükentötens setzen sich Deutschland und Frankreich gemeinsam für eine EU-weite Regelung ein, um heimische Erzeuger vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Brütereien aus anderen EU-Ländern zu schützen.