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Aviäre Influenza

Biosicherheit: Vorsorge, Verantwortung, Verpflichtung

Tierseuchenausbrüche sind eine andauernde Herausforderung für die Geflügelwirtschaft. Die Tierhalter haben in der Vorbeugung eine Mitwirkungspflicht, um nicht im Ernstfall Ansprüche zu verlieren.
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Tierseuchen wie die Aviäre Influenza, sind eine permanente Bedrohung für die Geflügelwirtschaft. Tierhalter sind verpflichtet, bei der Eindämmung von Tierseuchen mitzuwirken.
Tierseuchen wie die Aviäre Influenza, sind eine permanente Bedrohung für die Geflügelwirtschaft. Tierhalter sind verpflichtet, bei der Eindämmung von Tierseuchen mitzuwirken. Melnikov Dmitriy / Shutterstock
Die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen zählt zu den zentralen Pflichten des Tierhalters – und ist gesetzlich geregelt. Alle Geflügelhalter müssen demnach den Schutz vor biologischen Gefahren sicherstellen. Dazu verpflichtet sie das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union, Animal Health Law (AHL), sowie das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). Das AHL fordert außerdem, eine Risikobewertung durchzuführen und alle Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu dokumentieren. Spätestens im Falle eines Seuchenausbruchs rücken die getroffenen Biosicherheitsmaßnahmen und deren konsequente Umsetzung in den Fokus – vor allem auch dann, wenn es um Entschädigungszahlungen der Tierseuchenkasse geht. Niedersachsen – Vorreiter beim...
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