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Agrarpolitik

Prof. Martinez bewertet CDU-Vorstoß zu Ernährungssicherheit im Grundgesetz

Prof. Martinez unterstützt die CDU-Forderung, Ernährungssicherheit als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, um die Agrarstruktur zu schützen und landwirtschaftliche Belange zu stärken.

von DGS Redaktion (Quelle: AgE) Quelle AgE erschienen am 17.05.2024
Prof. José Martinez spricht sich für die Aufnahme des Staatsziels „Ernährungssicherheit“ in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aus. © nitpicker/Shutterstock.com
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Die CDU spricht sich in ihrem neuen Grundsatzprogramm dafür aus, das Staatsziel Ernährungssicherheit das Grundgesetz aufzunehmen. Der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, Prof. José Martinez, befürwortet diese Idee. Ein Staatsziel „Ernährungssicherheit“ würde dem Agrarrechtler Prof. Martinez zufolge in der Rechtsprechung zu einer höheren Gewichtung landwirtschaftlicher Belange gegenüber Anliegen des Umweltschutzes und des Tierschutzes führen.

„Höfesterben durch verfassungsrechtliches Staatsziel stoppen“

Ein solches Staatsziel in der deutschen Verfassung schütze nicht nur die individuelle Versorgung des Einzelnen, sondern umfasse auch den Schutz einer Agrarstruktur, „die uns auch morgen noch mit Lebensmitteln versorgen kann“, sagt Martinez im Interview mit AGRA Europe. Dieser Schutz der Agrarstruktur sei bislang verfassungsrechtlich vernachlässigt worden. „Das fällt uns schon heute auf die Füße, was am Höfesterben, dem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und dem Aussterben ländlicher Räume deutlich wird.“

Martinez erwartet von einem Staatsziel „Ernährungssicherheit“, dass Belange der Landwirtschaft in der Abwägung mit den Staatszielen „Umweltschutz“ und Tierschutz“ stärker gewichtet würden und sich dies in der Rechtsprechung niederschlagen würde.

Martinez zufolge würde mit einem Staatsziel „Ernährungssicherheit“ die Agrarpolitik als Kernaufgabe des Staates ausdrücklich anerkannt. Zugleich folge daraus der Auftrag an Bund und Länder, aktiv über die Erhaltung einer Agrarstruktur zu wachen, „die die Lebensfähigkeit der Landwirtschaft gewährleistet.“ Daraus ergäbe sich für die Länder beispielsweise die Verpflichtung, den landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu beobachten und möglichen Gefahren für die Agrarstruktur zu begegnen.

Bei der Umsetzung der GAP könnten durch ein Staatsziel „Ernährungssicherheit“ die mittel- und langfristigen Wirkungen von Förder- und Ordnungsmaßnahmen größere Beachtung finden, so der Rechtswissenschaftler. Martinez ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik und Ernährung (WBAE) beim Bundeslandwirtschaftsministerium. Er war auch an den Empfehlungen der Borchert-Kommission beteiligt.

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