EU-Kommission bleibt bei Zertifizierung für Drittlandexport
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Vorschriften für Transporte von Nutztieren fertiggestellt.
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Der veröffentlichte Entwurf weist im Vergleich zu der im Vorfeld bekanntgewordenen Version keine grundlegenden Änderungen auf. Für Tiertransporte in Drittstaaten wird eine Zertifizierung der Transportunternehmen vorgeschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass die europäischen Tierschutzvorgaben bis zum Ende der Reise eingehalten werden. Verschärft werden die Auflagen für Transporte per Schiff; diese sollen unter anderem einen Tierschutzbeauftragten an Bord haben müssen
Maximal neun Stunden für Schlachttiertransport
Für zur Schlachtung bestimmte Tiere soll die maximale Transportzeit im Grundsatz auf neun Stunden begrenzt werden. Für andere Transporte darf die Verbringung höchstens 21 Stunden dauern, wobei eine mindestens einstündige Pause zu gewähren ist. Der Transport kann nach der ersten Etappe für weitere 21 Stunden fortgeführt werden, nachdem eine eintägige Rast inklusive Futter- und Wasserversorgung außerhalb des Fahrzeugs stattgefunden hat. Verbessert sehen will die Kommission nach eigenen Angaben das Platzangebot. Demnach soll auf der Basis von Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für jede Tierart ein Mindestraum anhand von Gewicht und artspezifischen Anforderungen vorgeschrieben werden, so dass die Tiere unterwegs sicher die Position wechseln und sich ausruhen können.
„Es ist gut, dass die Kommission jetzt endlich einen Vorschlag für weitere Regelungen bei Tiertransporten gemacht hat. Tierschutz bei Transporten darf nicht an Ländergrenzen haltmachen. Starten oder enden Transporte in der EU, müssen diese auf der gesamten Route im Einklang mit EU-Recht sein – auch in Drittländern. Bedauerlich ist, dass die Kommission entgegen ihres Versprechens keine Vorschläge für mehr Tierschutz bei der Haltung und Schlachtung vorgelegt hat. Bessere europäische Mindeststandards hätten hier einen wichtigen Rahmen gesetzt, um den Tierschutz in Deutschland und der EU deutlich nach vorne zu bringen.
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir
Bei Hitze nur nächtliche Transporte
Besser geschützt werden sollen die Tiere vor extremen Temperaturen. Bei Tagestemperaturen von mehr als 30 Grad Celsius sollen die Transporte in Zukunft nur nachts durchgeführt werden dürfen. Bei Temperaturen ab 25 Grad ist dem Kommissionsvorschlag zufolge vorgesehen, die Dauer auf neun Stunden zu beschränken. Sollten die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, müssen die Fahrzeuge abgedeckt und die Tiere vor dem Fahrtwind geschützt werden. Bei weniger als 5 Grad Minus soll die Verbringung ebenfalls nicht mehr als neun Stunden dauern dürfen. Weitere Vorgaben sind für „schutzbedürftige“ Tiere vorgesehen, darunter tragende Tiere, Legehennen am Ende ihres Produktionszyklus sowie nicht abgesetzte Kälber.
„Es ist gut, dass die Kommission dieses wichtige Thema endlich angeht. Inhaltlich sind die Vorschläge jedoch enttäuschend und bei weitem nicht ambitioniert genug. Insbesondere zu Transporten in bestimmte Drittländer wären deutliche Vorgaben wichtig gewesen, um Schlupflöcher zu verhindern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Es bleibt zu hoffen, dass die Verordnung im weiteren Verlauf noch nachgeschärft wird."
Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte
Alle Akteure sollen profitieren
Nach Einschätzung der Kommission werden die vorgeschlagenen Regelungen nur eine geringfügige Steigerung der Produktionskosten für tierische Lebensmittel zur Folge haben. Negative Auswirkungen auf die Transportunternehmen sollen durch hinreichende Übergangsfristen begrenzt werden. Gemäß dem Vorschlag soll für die Anpassung an die neuen Vorschriften, die längerfristige Planung und Investitionen erfordern, ein Zeitraum von fünf Jahre eingeräumt werden.
Zugleich erwartet die Kommission auch positive Effekte. So soll die Digitalisierung eines Großteils des Verwaltungsverfahrens Einsparungen ermöglichen. Kürzere Transportzeiten sollen kürzere Lieferketten begünstigen und damit Anreize für die lokale Wirtschaft schaffen. Aus Sicht der Brüsseler Behörde werden nicht zuletzt „alle am Tiertransport beteiligten Akteure von klareren harmonisierten Vorschriften für alle Tierarten und Tierkategorien profitieren“.
Hintergrund
Die Verordnung soll die bisherige „Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport" des Rates aus dem Jahr 2005 ersetzen. Er sieht unter anderem vor, dass Schlachttiere nicht länger als neun Stunden transportiert werden, andere Tiere 21 Stunden (hier gab es bisher keine Zeitgrenze). Bei Temperaturen zwischen 25°C und 30°C sollen die Fahrten auf eine Dauer von maximal neun Stunden begrenzt werden. Bei dem Entwurf handelt es sich um den ersten Vorschlag der EU-Kommission, der nun noch den Legislativprozess der Europäischen Union unter Einbindung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlamentes durchlaufen muss.