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Schweinehaltung

Freilauf in Raten

Der Bundesrat hat im Rahmen der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Bedingungen für Sauen und Schweine verschärft. Im Deckzentrum und Abferkelstall sind nur noch wenige Tage Einzelhaltung erlaubt. Auch die Ferkelaufzucht und Mast sind betroffen.
Veröffentlicht am
Wiermans
Anfang Juli hat der Bundesrat die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Vor allem die Beschlüsse zur Sauenhaltung haben in der Praxis zu Unverständnis geführt. Denn neben dem nahezu vollständigen Aus für den Kastenstand hat die Länderkammer geradezu luxuriöse Platzvorgaben für die abgesetzten Sauen definiert. "Aus" für typisches Deckzentrum Besonders gravierend sind die Folgen für das Deckzentrum. Denn hier lässt die neue Verordnung nur noch die Fixierung der Sauen zur Besamung zu. Wobei die Länge des Besamungszeitraums nicht exakt definiert ist.
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