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Haltung von Straußenvögeln in Deutschland

‚‚Schaubetriebe'' werden bevorzugt

Am Gutachten nicht beteiligt war Christian Schwarzer oder ein Verbandsvertreter aus Bayern. Die neuen Mindestanforderungen hält er für problematisch, da die Wirtschaftlichkeit verloren gehen könnte.
Veröffentlicht am
Christian Schwarzer, Geschäftsführer
Landesverband der Bayerischen
Geflügelwirtschaft e.V.
Christian Schwarzer, Geschäftsführer Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e.V. LVBGW
DGS: Welche sind Ihre Hauptkritikpunkte am Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln vom März 2019? Christian Schwarzer: Generell werden Angaben zur Gruppengröße oder zu Unterstands- und Gehegeflächen nicht oder nur vage begründet. Meist wird auf praktische Erfahrungen verwiesen, ohne Quellen oder wissenschaftliche Belege. Die geforderten Gehegeflächen für einzelne Altersgruppen werden gegenüber den bisherigen Bedingungen z. T. verdreifacht. So könnten auf derselben Fläche noch 40 % der bisherigen Zahl an Zuchttieren bzw. 33 % der Schlachttiere gehalten werden. Derartige Reduzierungen ohne wissenschaftlichen Hintergrund sind nicht akzeptabel. Auch die willkürlich erscheinende Festschreibung der Gruppengröße...
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