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Haltung von Straußenvögeln in Deutschland

Hohe Standards als Wettbewerbsvorteil

Nach Christoph Kistners Ansicht war die Überarbeitung der Mindestanforderungen für die Haltung von Straußenvögeln im Sinne der Artgerechtheit nötig. Er hat beim neuen Gutachten mitgewirkt.
Veröffentlicht am
 Christoph Kistner, Präsident des
artgerecht e.V. – Berufsverband
Deutsche Straußenzucht.
Christoph Kistner, Präsident des artgerecht e.V. – Berufsverband Deutsche Straußenzucht. Privat
DGS: Das von Ihnen auf den Weg gebrachte Gutachten des BMEL über die Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln wurde im März 2019 veröffentlicht. Welche Rückmeldungen haben Sie bisher dazu erhalten? Christoph Kistner: Die Halter sehen das umfangreiche Papier, das die vorhergehenden Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) von 1994 bzw. 1996 ersetzt, mit gemischten Gefühlen. Die einen fühlen sich durch die strengen Haltungsvorschriften unzumutbar gegängelt, die anderen sehen darin eine Chance: Die Forderungen unterscheiden die Straußenhaltung von der herkömmlichen Nutztierhaltung. Was hat sich wesentlich im Vergleich zu den vorherigen Mindestanforderungen geändert? Das frühere „Gutachten...
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