Staatliches Tierwohllabel
EU notifiziert Kennzeichnungsgesetz
Mit Ende der dreimonatigen Stillhaltefrist ist die Notifizierung des Entwurfs für ein Tierwohlkennzeichnungsgesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf EU-Ebene abgeschlossen.
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Der Entwurf muss nun, bevor er dem Bundestag zugeleitet werden kann, noch final zwischen den Ressorts abgestimmt und im Kabinett beschlossen werden. Erarbeitet wird derzeit außerdem die dazugehörige Verordnung, in der unter anderem die konkreten Anforderungen und die Kriterien für die einzelnen Stufen beschrieben werden.
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