Hendricks: Mehr Mitspracherecht für Gemeinden und Bürger
Umweltministerium will Baurecht für Ställe noch mehr verschärfen
Nach einem internen Papier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUMB) soll durch eine Änderung im Baugesetzbuch die Privilegierung von landwirtschaftlichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich fallen.
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Ställe ab 15000 Legehennen, 30000 Masthähnchen, 15000 Puten oder 1500 Schweine dürften demnach künftig nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen soll es nur noch für kleine Anlagen geben, "bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind". Mit den geplanten Regelungen könnten die Gemeinden einen Bauplan auflegen und damit die geplante Anlage erlauben oder nicht zulassen.
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