
Tierhaltungsanlagen: mehrjährige Übergangsvorschriften
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Brüsseler Industrieemissionsrichtlinie sieht keine Regelungen für Tierhaltungsanlagen vor. Bis Jahresende 2026 will die EU-Kommission Vorgaben vorlegen.
von AgE Quelle AgE erschienen am 09.03.2026In dem Gesetzwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) bleibt die Landwirtschaft außen vor. Das geht aus der Regierungsvorlage hervor, zu der die Länderkammer am Freitag, den 6. März 2026, Stellung genommen hat. Für Tierhaltungsanlagen sollen die wesentlichen Anforderungen auf europäischer Ebene erarbeitet werden. Dafür will die EU-Kommission bis spätestens Ende 2026 einheitliche Betriebsvorschriften festlegen. Für die Tierhaltung sollen dann Übergangsvorschriften von vier bis sechs Jahren gelten.
Schrittweise Einführung frühestens ab 2030
Die Brüsseler Institutionen hatten sich im Frühjahr 2024 nach jahrelangen Diskussionen auf eine Verschärfung der EU-Industrieemissionsrichtlinie geeinigt. Die künftigen Emissionsvorgaben sollen für Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) greifen. In der Geflügelhaltung liegt der Schwellenwert bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE für Masthühner. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Frühestens ab 2030 sollen die neuen Emissionsvorgaben schrittweise eingeführt werden. Die Rinderhaltung bleibt zunächst außen vor. Über eine mögliche Einbeziehung will man in Brüssel ebenfalls bis Jahresende entscheiden.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Brüsseler Industrieemissionsrichtlinie sieht unter anderem Änderungen im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und im Umweltauditgesetz (UAG) vor. Die IED erfasst rund 40.000 industrielle Anlagen, davon etwa 10.000 in Deutschland. Dabei werden besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, die Nahrungsmittelindustrie, Feuerungsanlagen, rohstoffverarbeitende Industrie sowie die Textil- und Lederindustrie berücksichtigt. Diese Anlagen verursachen EU-weit etwa 20 % der Schadstoff- und 40 % der Treibhausgasemissionen.









