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EU

IED: Künftig auch kleinere Geflügelbetriebe betroffen

Das Europäische Parlament über das Trilogergebnis zur Novelle der Industrieemissionsrichtline (Industrial Emissions Directive – IED) abgestimmt. Künftig sind auch kleinere Geflügelbetriebe von den Regelungen betroffen.

von DGS Redaktion/ Europäisches Parlament/ BBV erschienen am 13.03.2024
Die Industrieemissionsrichtlinie gilt für große Industrieanlagen und Tierhaltungsbetriebe in den EU-Ländern. © artjazz/shutterstock.com
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Das Europäische Parlament hat am 12. März 2024 die Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) mit 393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen sowie die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen mit 506 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Die IED ist das wichtigste EU-Instrument zur Regelung des Emissionsschutzes und gilt für Industrieanlagen, einschließlich Tierhaltungsbetrieben, ab einer bestimmten Größe.

Geflügelbetriebe: IED-Maßnahmen ausgeweitet

In der Richtlinie werden die Schwellenwerte geregelt, ab denen Betriebe Zusatzauflagen zum Emissionsschutz einhalten müssen. Schon heute sind davon Geflügel- und Schweinebetriebe betroffen. Eine Änderung der IED ist die Änderung der Großvieheinheiten (GVE) für Geflügel- und Schweinebetriebe.

Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, die IED-Maßnahmen auf Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) auszuweiten. Ausgenommen seien Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten.

Für Geflügel gilt die Richtlinie für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Masthähnchen mit mehr als 280 GVE. Für Betriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt die Grenze bei 380 GVE. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle drei Tierhaltungsformen (einschließlich Rinderhaltung) einen Grenzwert von jeweils nur 150 GVE anzusetzen.

Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob es notwendig ist, die Emissionen aus der Tierhaltung, einschließlich der Rinderhaltung, weiter zu regeln. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Gegenseitigkeitsklausel notwendig ist, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen wie die EU-Vorschriften erfüllen, wenn sie in die EU exportieren.

Gemäß dem Vorschlag der Kommission haben die Mitgliedstaaten nach dessen endgültiger Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Betrieben drohen bei Verstößen hohe Strafen

Die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Genehmigung, dem Betrieb und der Kontrolle regulierter Anlagen soll laut Angaben des Europäischen Parlament verbessert werden. Es sei geplant, das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister in ein EU-Portal für Industrieemissionen umzuwandeln, in dem Bürger Zugang zu Daten über alle EU-Genehmigungen und lokale „Verschmutzungstätigkeiten“ erhalten.

Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen bei schwerwiegenden Verstößen mit Sanktionen in Höhe von mindestens 3 % des EU-Jahresumsatzes des Betreibers rechnen. Die EU-Länder räumen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht ein, eine Entschädigung für Gesundheitsschäden zu fordern.

BBV enttäuscht– deutlich kleinere Tierhaltungsbetriebe betroffen

Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigte sich enttäuscht vom Ausgang der Abstimmung in Straßburg. „Die Rinder weiter herauszuhalten, ist wichtig und richtig. Gleichzeitig dürfen aber nicht die Schweine- und Geflügelbetriebe über Gebühr zusätzlich belastet werden. Doch genau das passiert jetzt“, kritisierte Christine Singer, Landesbäuerin und Vorsitzende des Landesfachausschusses für Tierische Erzeugung und Vermarktung im Bayerischen Bauernverband.

Das Europäische Parlament habe sich nicht mehrheitlich dazu durchringen können, seine ursprüngliche Position nochmal einzufordern. So werden zukünftig die bestehenden Schwellenwerte bei Schweinen von aktuell 2.000 auf 1.150 Mastschweineplätzen abgesenkt. Auch kleinere Geflügelbetriebe seien jetzt von den Richtlinien betroffen. So fallen Putenbetriebe bereits mit einem Tierbestand von 10.000 Puten unter die IED-Richtlinie. Zurzeit gelte die IED für Putenbetriebe ab 40.000 Tiere. Damit seien bereits deutlich kleinere Tierhaltungen von zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung betroffen, so der BBV.