Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Aviäre Influenza

Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflichten in der Schweiz und in Österreich

In der Schweiz und in Österreich wurden die Stallpflichten für Geflügel wegen der Geflügelpest aufgehoben.

von AgE, DGS Quelle BVL Schweiz erschienen am 07.04.2026
Braune Legehennen im Auslauf. © Matee Nuserm/Shutterstock
Artikel teilen:

Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die verordneten Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe am 30. März aufgehoben. Seit Mitte Februar wurden demnach landesweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt; zudem sei der alljährliche Zug der Wildvögel weitgehend abgeschlossen. Damit sinke das Risiko für Vogelgrippe-Fälle in der Schweiz. Das BLV beobachtet die Entwicklung der Lage in der Schweiz und Europa weiterhin. Geflügelhalterinnen und -halter können ebenfalls zur Früherkennung einer allfälligen Viruszirkulation beitragen, so das BLV.

Österreich: Nur noch Gebiet „mit erhöhtem Risiko“

Auch Österreich hat auf den Rückgang der Geflügelpestfälle bei Wildvögeln reagiert. Die Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich sind so weit zurückgegangen, dass die Vorsorgemaßnahmen vom Wiener Gesundheitsministerium teilweise wieder eingestellt werden. Alle Gebiete mit „stark erhöhtem Risiko“ wurden zum 4. April aufgehoben; damit entfällt die Stallpflicht für Geflügelbetriebe. Das Alpenland wird dann nur noch als Gebiet „mit erhöhtem Risiko“ klassifiziert.

Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Österreich sind die Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen aber weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehören die Verhinderung des Kontakts zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln durch die Anbringung von Schutznetzen und Dächern sowie die Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.