
Newcastle Disease: Aktueller Stand
Der brandenburgische Landkreis Oder-Spree hat am 4. April einen neuen Ausbruch der Newcastle Disease (ND) in einem Masthähnchenbestand vermeldet. Nach aktuellem Erkenntnisstand sind damit aktuell bereits rund drei Millionen Geflügeltiere allein in Brandenburg betroffen.
von DGS Quelle MLEUV, Landkreis Oder-Spree, LGL Bayern erschienen am 07.04.2026In einem Geflügelbestand in Spreenhagen (Brandenburger Landkreis Oder-Spree) wurde Newcastle Disease (ND) am 4. April amtlich festgestellt. Betroffen ist ein Bestand von rund 75.000 Masthähnchen, die in insgesamt fünf Ställen gehalten werden. Es dürfte der 17. Ausbruch im Bundesland Brandenburg sein. Die zuständigen Behörden haben lau dem Landkreis umgehend die erforderlichen Maßnahmen nach Tierseuchenrecht eingeleitet und stehen in enger Abstimmung mit den veterinärmedizinischen Fachstellen. Es wird an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Geflügelhalterinnen und -halter appelliert, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden sowie betriebliche Hygieneregeln strikt umzusetzen. Es dürfte der
Newcastle Disease in Deutschland: Aktueller Stand
Nach wie vor gibt es die zwei Cluster in Deutschland in Brandenburg und in Bayern. Stand 7. April mussten bereits rund drei Millionen Geflügeltiere in Brandenburg notgetötet werden. Betroffene Landkreise sind Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland und Spree-Neiße, betroffene Geflügeltiere Puten, Legehennen und Masthähnchen.
In Bayern gibt es bislang 15 bestätigte Fälle der Newcastle Disease. Rund 340.000 Tiere mussten in Bayern bisher vorsorglich getötet werden – rund 120.000 Legehennen und 220.000 Hähnchen. Bisher wurde Newcastle Disease in drei bayerischen Landkreisen bestätigt: In Erding (neun Fälle), Rottal-Inn (vier Fälle), Mühlfeld am Inn (ein Fall). Der bislang letzte gemeldete Fall datiert vom 28. März (Masthähnchenbestand in Gangkofen, Rottal-Inn).
Pflichtimpfungen und Biosicherheit oberste Priorität
Geflügelhalter sind laut dem Friedrich-Loeffler-Institut angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden.

