
Newcastle-Krankheit erneut in Brandenburg nachgewiesen
Im Landkreis Dahme-Spreewald ist erneut die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand amtlich festgestellt worden. Betroffen ist eine Legehennenhaltung mit rund 375.000 Tieren.
von DGS Redaktion Quelle Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) erschienen am 04.03.2026Im Landkreis Dahme-Spreewald ist in einem großen Legehennenbestand der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich bestätigt worden. Nach Angaben des Landkreises handelt es sich um den zweiten Ausbruch der Erkrankung im Land Brandenburg seit 1996.
In dem betroffenen Betrieb mit rund 375.000 Tieren waren zuvor erhöhte Tierverluste sowie ein deutlicher Rückgang der Legeleistung aufgefallen. Der bestandsbetreuende Tierarzt ließ daraufhin Proben untersuchen. Ein akkreditiertes Privatlabor wies das Virus zunächst nach und informierte das zuständige Veterinäramt, das den Betrieb umgehend sperrte. Amtlich entnommene Proben wurden anschließend vom Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Am 3. März 2026 bestätigte das Labor den Nachweis des aviären Paramyxovirus (APMV). Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigte den Ausbruch der Newcastle-Krankheit am 4. März 2026 abschließend.
Auf dem Betriebsgelände besteht zudem ein weiterer Verdachtsfall in Stallungen mit insgesamt rund 300.000 Tieren. Die Untersuchungen dazu laufen derzeit.
Schwere Verläufe möglich
Die Newcastle-Krankheit kann nahezu alle Vogelarten infizieren. In Deutschland wird das Virus nach Angaben der Behörden vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Beim Haushuhn kann die Erkrankung je nach Virusstamm sehr unterschiedlich verlaufen. Neben plötzlichen Todesfällen treten häufig zunächst Störungen des Allgemeinbefindens auf. Typische Hinweise sind ein Rückgang der Legeleistung, Schwellungen im Kopfbereich und an den Kehllappen, Atemprobleme, Durchfall sowie neurologische Störungen.
Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren kann es in seltenen Fällen zu einer Bindehautentzündung kommen.
Sperr- und Überwachungszonen werden eingerichtet
Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zusammen mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg und dem Friedrich-Loeffler-Institut epidemiologische Untersuchungen eingeleitet. Zur Eindämmung des Ausbruchs ordnet der Landkreis die üblichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen an. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb.
Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete will der Landkreis über eine interaktive Karte veröffentlichen. Geflügelhalter in den betroffenen Regionen werden über die notwendigen Maßnahmen informiert.










