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Tierseuchenlage

Zwei Newcastle-Fälle sorgen für erhöhte Aufmerksamkeit

Nach mehr als 30 Jahren ohne Ausbruch in deutschen Nutzgeflügelbeständen sind in den vergangenen Wochen wieder Fälle der Newcastle-Krankheit bestätigt worden. Betroffen sind ein Putenmastbetrieb in Brandenburg sowie ein Legehennenbetrieb in Bayern. Für Geflügelhalter stellt sich damit erneut die Frage nach Impfschutz und Biosicherheit in den Beständen.

von DGS Redaktion Quelle FLI, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft Brandenburg, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erschienen am 04.03.2026
Nach mehr als drei Jahrzehnten ohne Ausbruch ist die Newcastle-Krankheit wieder in deutschen Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen worden. Zwei Fälle in Brandenburg und Bayern zeigen, wie wichtig Impfschutz und konsequente Biosicherheit in Geflügelbetrieben bleiben. © 2022 Saiful52/Shutterstock
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Am 20. Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg die meldepflichtige Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. In dem Bestand mit rund 23.000 Tieren waren zuvor erhöhte Verluste und unspezifische Krankheitszeichen aufgefallen. Der Erreger wurde anschließend durch Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt. Der gesamte Betrieb mit mehreren Herden wurde daraufhin geräumt.

Das Virus gehört zum aviären Paramyxovirus-1 und ist weltweit verbreitet. Epidemiologische Untersuchungen ergaben, dass der in Brandenburg nachgewiesene Virusstamm genetische Nähe zu Varianten aufweist, die zuvor in Polen festgestellt wurden.

Zweiter Nachweis in Bayern

Nur wenige Tage später bestätigten Behörden einen weiteren Ausbruch in einem Legehennenbestand im oberbayerischen Landkreis Erding. In dem Betrieb mit rund 40.000 Tieren wurde der Erreger ebenfalls durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Der gesamte Bestand musste tierschutzgerecht getötet werden.

Wie in der Tierseuchenbekämpfung vorgeschrieben, richteten die Behörden um den Betrieb eine Schutzzone mit mindestens drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein. Innerhalb dieser Gebiete gelten zusätzliche Auflagen für Geflügelhalter, etwa Einschränkungen beim Verbringen von Tieren sowie verstärkte Kontrollen der Bestände.

Impfpflicht bleibt zentrale Schutzmaßnahme

Die Newcastle-Krankheit gehört in der Europäischen Union zu den besonders schwerwiegenden Tierseuchen. Sie befällt vor allem Hühner und Puten und kann in empfindlichen Beständen hohe Verluste verursachen. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

In Deutschland besteht seit vielen Jahren eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Truthühner, die auch für kleinere Hobbyhaltungen gilt. Die Impfung erfolgt meist über das Trinkwasser und muss regelmäßig aufgefrischt werden. Der Ausbruch in Brandenburg zeigt allerdings, dass selbst geimpfte Bestände betroffen sein können. In dem Putenbetrieb waren zwar ältere Herden geimpft, bei einer jüngeren Herde war die Grundimmunisierung noch nicht vollständig abgeschlossen.

Aufmerksamkeit in den Betrieben gefragt

Fachbehörden weisen darauf hin, dass Geflügelhalter den Impfstatus ihrer Bestände regelmäßig prüfen sollten. Gleichzeitig bleibt eine konsequente Biosicherheit entscheidend, um einen Viruseintrag zu verhindern. Dazu gehören unter anderem Hygiene bei Stallzugängen, die Reinigung von Geräten und Fahrzeugen sowie die Kontrolle von Personenverkehr in den Stallanlagen.

Auch bei geimpften Beständen sollten ungewöhnliche Verluste oder Leistungsabfälle ernst genommen werden. In solchen Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige tierärztliche Abklärung, um einen möglichen Seucheneintrag schnell zu erkennen.

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