
Newcastle-Fälle sorgen für erhöhte Aufmerksamkeit
Nach mehr als 30 Jahren ohne Ausbruch in deutschen Nutzgeflügelbeständen sind in den vergangenen Wochen mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit bestätigt worden. Betroffen sind Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern. Neben einem Putenmastbetrieb wurde inzwischen auch ein großer Legehennenbestand mit mehr als 300.000 Tieren in Brandenburg als Ausbruchsbetrieb bestätigt.
von DGS Redaktion Quelle FLI, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft Brandenburg, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erschienen am 04.03.2026Am 20. Februar 2026 wurde in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg die meldepflichtige Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. In dem Bestand mit rund 23.000 Tieren waren zuvor erhöhte Verluste und unspezifische Krankheitszeichen aufgefallen. Der Erreger wurde anschließend durch Untersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt. Der gesamte Betrieb mit mehreren Herden wurde daraufhin geräumt.
Das Virus gehört zum aviären Paramyxovirus-1 und ist weltweit verbreitet. Epidemiologische Untersuchungen ergaben, dass der in Brandenburg nachgewiesene Virusstamm genetische Nähe zu Varianten aufweist, die zuvor in Polen festgestellt wurden.
Großer Legehennenbestand in Brandenburg betroffen
Inzwischen meldeten die Behörden einen weiteren Ausbruch in Brandenburg. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurde die Newcastle-Krankheit in einem Legehennenbetrieb mit rund 375.000 Tieren amtlich festgestellt. Zuvor waren erhöhte Tierverluste und ein deutlicher Rückgang der Legeleistung aufgefallen.
Der betreuende Tierarzt hatte zunächst Proben entnommen und in einem akkreditierten Labor untersuchen lassen. Nach dem Nachweis des Virus wurde das zuständige Veterinäramt informiert und der Betrieb umgehend gesperrt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg bestätigte anschließend das aviäre Paramyxovirus. Der abschließende Befund erfolgt durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut.
Zweiter Nachweis in Bayern
Nur wenige Tage später bestätigten Behörden einen weiteren Ausbruch in einem Legehennenbestand im oberbayerischen Landkreis Erding. In dem Betrieb mit rund 40.000 Tieren wurde der Erreger ebenfalls durch das Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Der gesamte Bestand musste tierschutzgerecht getötet werden.
Wie in der Tierseuchenbekämpfung vorgeschrieben, richteten die Behörden um den Betrieb eine Schutzzone mit mindestens drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein. Innerhalb dieser Gebiete gelten zusätzliche Auflagen für Geflügelhalter, etwa Einschränkungen beim Verbringen von Tieren sowie verstärkte Kontrollen der Bestände.
Impfpflicht bleibt zentrale Schutzmaßnahme
Die Newcastle-Krankheit gehört in der Europäischen Union zu den besonders schwerwiegenden Tierseuchen. Sie befällt vor allem Hühner und Puten und kann in empfindlichen Beständen hohe Verluste verursachen. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich.
In Deutschland besteht seit vielen Jahren eine gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Truthühner, die auch für kleinere Hobbyhaltungen gilt. Die Impfung erfolgt meist über das Trinkwasser und muss regelmäßig aufgefrischt werden. Der Ausbruch in Brandenburg zeigt allerdings, dass selbst geimpfte Bestände betroffen sein können. In dem Putenbetrieb waren zwar ältere Herden geimpft, bei einer jüngeren Herde war die Grundimmunisierung noch nicht vollständig abgeschlossen.
Aufmerksamkeit in den Betrieben gefragt
Fachbehörden weisen darauf hin, dass Geflügelhalter den Impfstatus ihrer Bestände regelmäßig prüfen sollten. Gleichzeitig bleibt eine konsequente Biosicherheit entscheidend, um einen Viruseintrag zu verhindern. Dazu gehören unter anderem Hygiene bei Stallzugängen, die Reinigung von Geräten und Fahrzeugen sowie die Kontrolle von Personenverkehr in den Stallanlagen.
Die aktuellen Nachweise zeigen, dass die Newcastle-Krankheit nach langer Abwesenheit wieder in mehreren Geflügelregionen auftritt. Innerhalb kurzer Zeit wurden Ausbrüche in Puten- und Legehennenbeständen bestätigt. Für Geflügelhalter gewinnt damit die Kontrolle des Impfstatus erneut an Bedeutung.










