
Rainer gegen weitere Verschärfung
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen eine Einschränkung der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien in der Lebensmittelwirtschaft ausgesprochen. Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen dürfe nicht unnötig bürokratisch erschwert werden. Betriebe dürften zudem nicht durch neue Pflichten bezüglich Sachkundenachweisen belastet werden.
von AgE erschienen am 10.02.2026Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hat sich gegen strengere Regelungen zur Schädlingsbekämpfung in der Land- und Ernährungswirtschaft ausgesprochen. „Verschärfungen sehe ich sehr kritisch, denn die Betriebe brauchen Entlastung, nicht zusätzliche Bürokratie“, sagte Rainer am Montag (9.2.) gegenüber AGRA Europe.
Hintergrund ist das auf EU-Ebene geplante Verbot der sogenannten bedarfsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien. Diese gerinnungshemmend wirkenden Giftstoffe werden zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt, stellen jedoch zugleich eine Gefahr für die Umwelt dar, wie das Umweltbundesamt (UBA) feststellt. Insbesondere die hocheffektiven Rodentizide der zweiten Generation können laut UBA über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben und dort vor allem wasserlebende Organismen schädigen.
Vor einem generellen Verbot der BUD hatten im Januar dennoch Verbände der Lebensmittelwirtschaft gewarnt. Denn Köder mit Antikoagulanzien seien die wirkungsvollste Methode, um einen Befall mit Schadnagern in hygienesensiblen Betriebsstätten zu verhindern. Alternativen wie Schlagfallen hätten in Versuchen dagegen nicht den gewünschten Effekt gezeigt. Die Ausnahmeregelung für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich müsse daher auch künftig bestehen bleiben, forderten sie.
Agrarminister Rainer zufolge hat sich sein Haus bereits im vergangenen September gegenüber der zuständigen Bundesarbeitsministerin sowie dem Bundesumweltminister „ausdrücklich für unbürokratische und praxisgerechte Lösungen eingesetzt“. Ein pauschales Verbot der BUD sei nicht angebracht, vielmehr solle auf die „Qualifikation der Fachleute in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut werden“.
Problematisch ist laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium daher auch, dass Landwirte künftig einen gesonderten Sachkundenachweis erbringen müssen, um Rodentizide der zweiten Generation anwenden zu dürfen. Die derzeitige Regelung, wonach der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für die Anwendung im eigenen Betrieb anerkannt wird, läuft im Sommer 2027 aus. Nach Schätzungen des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) müssten infolgedessen mehr als 100.000 Landwirte mehrtägige Schulungen absolvieren, die mehrere Hundert Euro kosten. Der CSU-Minister fordert nun, den bestehenden rechtlichen Spielraum voll auszuschöpfen, um diese Zusatzkosten zu vermeiden.
Begrüßt wurde Rainers Initiative erwartungsgemäß vom DRV. „Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene nicht unberücksichtigt bleiben“, sagte der Betriebsmittel-Referent des DRV, Dr. Michael Reininger, gegenüber AGRA Europe.








