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Aviäre Influenza

Geflügelpest: Bundestag erhöht Entschädigungen

Der Bundestag hat den Entschädigungshöchstsatz für Geflügelhalter im Seuchenfall rückwirkend zum 1. Oktober 2025 auf 110 Euro erhöht.

von AgE erschienen am 22.12.2025
Aufgrund der grassierenden Geflügelpest wird im Seuchenfall der Entschädigungshöchstsatz angehoben. © Niphon Subsri/Shutterstock
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Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Änderung des Tiergesundheits- und Tierarzneimittelrechts beschlossen. Mit den Stimmen von Union und der SPD votierte das Parlament nach kurzer Aussprache am Donnerstagabend (18. Dezember 2025) mehrheitlich für die Vorlage.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes wird unter anderem der Entschädigungshöchstsatz im Seuchenfall angehoben.

Rückwirkend zum 1. Oktober 2025 erhalten Betriebe anstatt maximal 50 nun 110 Euro je Tier. Die Bundesregierung verweist im Gesetz auf die grassierende Geflügelpest, durch die die Tierhalter großem Druck ausgesetzt seien.