
Mercosur-Abkommen: Bundeskabinett stimmt zu
Das Bundeskabinett hat der Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens zugestimmt. Dies hat aber nur Symbolkraft. Für den Handelsteil müssen jedoch lediglich EU-Parlament und Rat ihr Plazet geben. Für das sogenannte globale Abkommen ist dagegen die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedsländer nötig.
von Agra Europe erschienen am 12.12.2025Während in Brüssel und vielen europäischen Mitgliedstaaten noch immer um eine klare Haltung zum Mercosur-Abkommen gerungen wird, demonstriert die Bundesregierung demonstrativ ihre Unterstützung für das Abkommen: Am 10. Dezember stimmte das Kabinett der Unterzeichnung zu.
Die Bundesregierung wertet das Abkommen als „deutliches Zeichen für regelbasierte internationale Zusammenarbeit in einer Zeit globaler Umbrüche“. Mit dem Abkommen würden unter anderem Zölle auf Auto-Exporte aus der EU in die Mercosur-Länder fallen, hieß es nach der Kabinettssitzung in einer offiziellen Verlautbarung.
Bei aller Symbolkraft hat die jetzige Zustimmung der Bundesregierung keinen direkten Einfluss auf das Inkrafttreten des Handelsteils des Mercosur-Abkommens, da es die Kommission in zwei Teile aufgeteilt hat. Es besteht zum einen aus einem Interimsabkommen, das lediglich den Handelsteil umfasst, der in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt und unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates ratifiziert werden muss. Zum anderen besteht es aus einem sogenannten globalen Abkommen, das auch Teile enthält, die über den Handel hinausgehen und das daher von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. Diese Aufteilung hat die Kommission bewusst gewählt, damit der Handelsteil möglichst rasch in Kraft treten kann. Die umfassende Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer dürfte dagegen deutlich länger dauern.









