
Risikokatalog für Schwarzarbeit: Forst und Fleischereien gestrichen
Die Forstwirtschaft und das Fleischereihandwerk werden aus dem Risikobranchenkatalog für Schwarzarbeit gestrichen. Dadurch entfallen verschiedene Melde- und Dokumentationspflichten.
von AgE erschienen am 14.11.2025Die Forstwirtschaft und das Fleischereihandwerk werden aus dem Risikokatalog für von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen gestrichen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag (13. November 2025) mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechenden Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. In der Gesetzbegründung heißt es, dass in beiden Branchen keine übermäßigen Verstöße festzustellen seien.
Abgrenzung zur Fleischindustrie
Durch die Änderung entfallen für die Betriebe eine Reihe von Melde- und Dokumentationspflichten. Dadurch soll die Forstwirtschaft um knapp 1,9 Mio. Euro jährlich an Bürokratiekosten entlastet werden. Im Fleischereihandwerk – das im Gesetzentwurf explizit in Abgrenzung zur Fleischindustrie genannt wird, zu der auch Schlachthöfe zählen – sollen zusätzlich 630.000 Euro an jährlichen Kosten wegfallen. Die Herausnahme der Fleischereien aus dem Risikokatalog ist allerdings zunächst auf fünf Jahre befristet.
Andere Branchen werden aufgenommen
An anderer Stelle soll laut dem Gesetz dafür effektiver als bislang gegen die organisierte Schwarzarbeit vorgegangen werden. So wird das Friseur- und Kosmetikgewerbe in den Risikokatalog aufgenommen. Außerdem sollen die Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll ausgebaut und durch die Digitalisierung die Verwaltung effizienter und schlagkräftiger aufgestellt werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach in diesem Zusammenhang davon, dass der Staat bei Schwarzarbeit „hart dazwischengehen“ werde.
Grüne: Fleischindustrie könnte Ausnahmen missbräuchlich nutzen
Kritik äußerten die Grünen: Die Fraktion brachte einen eigenen Antrag ein, in der sie forderte, die Forstwirtschaft im Risikokatalog für Schwarzarbeit zu belassen und darüber hinaus auch die Landwirtschaft in den Katalog mit aufzunehmen. Der Antrag fand keine Mehrheit im Bundestag.
Die Grünen bezweifeln in ihrem Antrag, dass die Forstwirtschaft keine Risikobranche ist. Bislang würden schlicht Zahlen zu den Verstößen fehlen, da die Betriebe mit ihren oft „komplexen Subunternehmensstrukturen“ zu selten kontrolliert würden. Ähnliches gelte für die Landwirtschaft. Besonders Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland seien von „undurchsichtige Beschäftigungsverhältnis“ gefährdet, heißt es im Antrag der Grünen.
Auch der Ausnahme für das Fleischerhandwerk steht die Oppositionsfraktion kritisch gegenüber. Große Betriebe der Fleischindustrie könnten durch Anpassungen ihrer Unternehmensstruktur missbräuchlich von der Handwerksausnahme Gebrauch machen, warnen die Grünen. Sie stellen im Antrag fest, dass auf diese Gefahr sogar die Bundesregierung in ihrem Gesetz hinweist.
„Viele große Fleischkonzerne haben teilweise bereits in Handwerksrollen eingetragene Betriebe“, heißt es in dem Begründungstext des Gesetzes. Vorherige Gesetze hätten gezeigt, dass die Fleischindustrie „große Anstrengungen unternimmt“, um sich aus deren Anwendungsbereich „heraus zu definieren“. Um eine missbräuchliche Ausnutzung der Handwerksausnahme zu verhindern, ist diese daher auch zunächst zeitlich befristet und soll anschließend evaluiert werden, so die Bundesregierung.








