
Aufstallpflicht: Hühner intensiv beobachten
Geflügeltiere sollten bei einer Stallpflicht viel intensiver beobachtet werden. Schon kleine Abweichungen im Verhalten der Tiere müssen früh erkannt werden, um schnell zu reagieren. Mobilstallhalter sollten besondere Vorkehrungen im Mobilstall treffen.
von Dominik Jacobs, Dr. Peter Hiller, Landwirtschaftskammer Niedersachsen erschienen am 06.11.2025Schon kleine Abweichungen im Verhalten der Tiere müssen früh erkannt werden, um schnell zu reagieren. Insbesondere in kleineren Hobbyhaltungen oder in Mobilställen mit geringerem Raumvolumen und gegebenenfalls nicht geregelter Lüftung zeigen Hennen Stresssymptome. Sie sind sehr nervös, erzeugen eine höhere Geräuschkulisse und fliegen aus Panik gegen Fensterscheiben und Windschutznetze. Stress schwächt das Immunsystem der Tiere. Die Gefahr, dass krankmachende Keime den Organismus angreifen können, ist recht groß. Daher ist in dieser Zeit eine konsequente und verstärkte Stallhygiene sehr zu empfehlen.
Das ist im Stall jetzt wichtig:
- Ausreichend Futter
- Bestes, hygienisch einwandfreies Tränkewasser
- Scharrfähige Einstreu
- Kotband mehr abdrehen
- Viel frische Luft
- Viele verschiedene Beschäftigungsmaterialien, die regelmäßig gewechselt werden müssen: Futtermöhren im Sack aufgehängt, Pickschalen und Picksteine, Strohballen, Luzerneballen im Netz
Geflügelpest bringt Herausforderungen für Mobilstallhaltung
Vor besondere Herausforderungen stellt die Aufstallpflicht die Mobilstallhalter. Legehennen in der Mobilstallhaltung nutzen ihren Auslauf in besonderer Intensität. Je nach Mobilstallgröße gehen bis zu 100 % der Tiere nach draußen. Eine Aufstallung trifft die Legehennen hier entsprechend besonders hart. Die Mobilställe sind zudem nicht für eine reine Stallhaltung ausgelegt.
Bei kleineren oder mobilen Stallungen kann man den Hennen einen zusätzlichen Außenklimabereich zur Verfügung stellen. Dieser zusätzliche Wintergarten kann eine Garage, eine Scheune, ein Foliengewächshaus, ein Mannschaftszelt, ein Pavillon oder auch eine Reithalle sein. Wichtig ist der Schutz vor Wildvögeln und Wildvogelkot. Wichtig ist auch, dass Tiere sich dort beschäftigen.
Mobilställe dürfen während der Aufstallpflicht nicht mehr verzogen werden. Je nach Risikolage ist es empfehlenswert, die Mobilställe frühzeitig auf den Winterstellplatz zu schaffen oder sie im Fall der Aufstallpflicht an den Hof zu holen.
- Der Kontakt zu Wildvögeln muss vermieden werden. Auch Einstreu, Futter, Beschäftigungsmaterialien müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen.
- Jeder Stall muss vor unbefugtem Zutritt gesichert werden. Auf unnötige Stallbesuche sollte verzichtet werden. Nach Möglichkeit sollten nur noch der Tierhalter/-betreuer den Stall betreten.
- Der Tierhalter/-betreuer sollte den Besuch anderer Geflügelbestände vermeiden und keinen Besuch aus anderen Geflügelbeständen empfangen.
- Die Durchführung und Einhaltung von Hygienemaßnahmen zur Minimierung der Einschleppungsgefahr ist unabdingbar. Dazu zählen das Reinigen und Desinfizieren von Händen und Schuhen vor Betreten des Stalles sowie das Tragen von geeigneter Schutzkleidung.
- Die Mobilställe sollten auf bauliche Mängel kontrolliert werden. Schlupflöcher, müssen dichtgemacht werden, auch wenn nur kleinste Wildvögel durchkämen oder Schadnager.
- Eierkartons dürfen nur einmal verwendet werden. Kunststofflagen sind nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren, bevor sie zurück in den Stall gebracht werden.
Das ist im Mobilstall noch zu beachten:
- Luftqualität: Auf genügend Luftaustausch achten.
- Die Einstreu muss zu jedem Zeitpunkt locker und scharrfähig sein, feuchte und pappige Einstreu ersetzen. Die Einstreu dient auch der Beschäftigung.
- Auch im Mobilstall sollte auf die Beschäftigung der Legehennen ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Beschäftigungsmaterialien sollten im Scharrbereich angeboten werden, sie müssen veränderbar und manipulierbar sein und den Pickreiz der Legehenne befriedigen.
- Intensivierung der Tierkontrolle bei hohen Hygienestandards.








