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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Höchste Eisenbahn für Änderungen

Die Zukunft des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hält die Branche weiter auf Trab. Die Politik müsse sich sputen, sagt die Verbände-Allianz im Vorfeld des Treffens mit Bundesminister Rainer und bekräftigt ihre Änderungswünsche. Der BÖLW warnt davor, das bestehende Gesetz zu verwässern. Rainer hat für Dienstag (7.10.) zum Austausch über eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geladen.

von AgE erschienen am 07.10.2025
Verbände betonen im Vorfeld des Ministergesprächs den Handlungsdruck. © BMLEH
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Beteiligte am Verbändegespräch zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz haben im Vorfeld ihre Positionen bekräftigt. Allen voran machte die sogenannte Verbände-Allianz aus Deutschem Bauernverband (DBV), Deutschem Raiffeisenverband (DRV), Verband der Fleischwirtschaft (VdF) und Handelsverband Lebensmittel (BVLH) erneut deutlich, dass eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes unerlässlich sei. Um die aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungen umzusetzen, sei keine Zeit zu verlieren. Das von der Koalition in Aussicht gestellte Inkrafttreten zum 1. März 2026 schätzen die vier Verbände als „sehr ambitioniert“ ein. Die Politik müsse daher „schnellstmöglich ins Umsetzen kommen“. 

Im Einzelnen fordert die Verbände-Allianz, die Regelungen stärker auf ihre Praxistauglichkeit auszurichten. Zudem müsse das Tierwohl als eigentliches Ziel des Gesetzes wieder in den Mittelpunkt rücken. Vor allem müsse es darum gehen, den Bürokratieaufwand im Zusammenhang mit der Haltungskennzeichnung für die Wirtschaftsbeteiligten zu reduzieren. Daher müssten etablierte privatwirtschaftliche Initiativen als Durchführungs- und Kontrollinstanz anerkannt werden. „Statt parallele Strukturen zu schaffen, muss der Gesetzgeber auf die bereits funktionierenden Systeme der Wirtschaft setzen“, so eine Kernforderung. Bekannte Siegel wie etwa der Initiative Tierwohl (ITW) und die Haltungsform-Kennzeichnung des deutschen Lebensmittelhandels gäben den Verbrauchern umfängliche Orientierung; sie seien transparent und akzeptiert.

Für dringend notwendig halten die Verbände zudem, dass die Kennzeichnungspflicht über alle Vertriebswege reicht und damit auch die Außer-Haus-Verpflegung einschließt, etwa über eine Deklaration in der Speisekarte. Ferner wird angemahnt, dass auch ausländische Ware gleichwertig eingebunden werden müsse. Schließlich müssten auch verarbeitete Ware und Wurstwaren nach der Haltungsform der Tiere deklariert werden. „Nur über die Einbeziehung aller wichtigen Absatzkanäle für Schweinefleisch und daraus hergestellter Lebensmittel kann das Ziel einer möglichst hohen Transparenz für die Verbraucher, eines verbesserten Tierwohls und mehr Wettbewerbsgleichheit für die heimische Landwirtschaft erreicht werden“, heißt es in den Reihen der Verbände-Allianz. 

Einführung nicht gefährdenFür den Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ist die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform „der erste Schritt zu besserer Tierhaltung in Deutschland“. Für den geschäftsführenden Vorstand des Bio-Spitzenverbandes, Peter Röhrig, folgt daraus, dass die ausgelobte Kennzeichnung staatlich überwacht werden und das Fünf-Stufen-Logo verpflichtend auf jeder Verpackung mit Lebensmitteln aus Tierhaltung und in jeder Menü-Karte in der Gastronomie ausgewiesen werden muss. „Nur so haben Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl, und nur so können die Menschen mit ihrer Wahl zu mehr Tierwohl beitragen“, betont Röhrig. Er sieht Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gefordert, schnell einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Vorlage „verbessert und nicht verwässert“. Gleichzeitig müssten Biounternehmen von unsinnigen doppelten Meldepflichten befreit werden. Auch für Röhrig bietet eine Überarbeitung die Chance, aktiv Bürokratie abzubauen.

Der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt zufolge darf die angestrebte kurzfristige Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht dazu führen, dass die Einführung der Kennzeichnung im März 2026 gefährdet wird. Mittel- und langfristige Änderungen seien nach erfolgreicher Einführung vorzunehmen. Dazu zähle, dass Lebensphasen des Tieres in die Kennzeichnung einbezogen werden müssten. Unerlässlich sei zudem, die Kennzeichnung auf andere landwirtschaftliche Tierhaltungen über Schweine hinaus auszuweiten. Genannt werden Mastrinder, Milchkühe, Masthühner, Mastputen, Mastkaninchen, Schafe, Ziegen und weitere Tiere, die bisher nicht erfasst werden. Die Stiftung weist darauf hin, dass europarechtliche Regelungen derzeit eine Aufnahme von Geflügel in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erschwerten. Daher komme man wohl nicht umhin, den EU-Rechtsrahmen zu ändern.