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Gesetzesänderung

Düngegesetz im Bundesrat gescheitert

Für den Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes ist die Ablehnung des Entwurfs zur Änderung des Düngegesetzes ein richtiger Schritt.

von DGS Redaktion Quelle Pressemitteilung Bayerischer Bauernverband erschienen am 05.07.2024
Eine Pflicht zur Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung hätte keinen Mehrwert für den Grundwasserschutz gebracht. © Fotokostic/Shutterstock
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Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 den Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes abgelehnt, den die Bundesregierung Ende Mai beschlossen hatte.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes war unter anderem die Änderung der Rahmenbedingungen zur Stoffstrombilanz-Verordnung. Diese Änderungen hätten zu einem enormen bürokratischen Zusatzaufwand, ohne nennenswerten Nutzen geführt. Allein in Bayern hätten die vorgesehenen zusätzlichen Dokumentationspflichten über 10.000 zusätzliche Betriebe belastet und den Strukturwandel weiter gefördert, ohne gewinnbringende Vorteile zum Grundwasserschutz.

Entwurf wäre zum Bürokratiemonster geworden

„Der vorliegende Entwurf des Düngegesetzes hätte zu einem Bürokratiemonster geführt und das zu Zeiten und das in Zeiten, in denen mehr denn je über Bürokratieabbau in der Landwirtschaft gesprochen wird. Eine Pflicht zur Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzierung hat keinen Mehrwert für den Grundwasserschutz und führt nicht zu einem noch genaueren Düngemanagement bei den Landwirten. Deshalb war die Ablehnung durch die Bundesländer der folgerichtige Schritt“, erklärt Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes.

Die Bundesregierung habe nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um sinnvolle Regelungen im Düngebereich zu finden. Ein erneutes Aufgreifen der Stoffstrombilanz lehnt der Bayerische Bauernverband ab. Hier dürfe es, so Felßner weiter, zu keinem faulen Kompromiss kommen. Die Stoffstrombilanz müsse gestrichen werden.