Legehennen: Hohe Junghennen- und Futterpreise erschweren Öko-Vermarktung
Anfang September versammelten sich die Mitglieder des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft e.V. (NGW) zur traditionellen Jahresversammlung.
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Henner Schönecke, Geflügelhalter und Vorsitzender des Bundesverbandes Ei (BVEi), informierte die Teilnehmer über die Ergebnisse der Arbeitskreise Legehennen.
Seit dem 1. Januar 2022 ist die Tötung männlicher Eintagsküken der Lege-Hybriden nach dem Tierschutzgesetz verboten. Einige Brütereien stellten daraufhin ihren Brutbetrieb ein. Die besondere Herausforderung bestehe darin, geeignete Stallplätze für die Aufzucht der Bruderhähne zu finden und die Aufzuchtkosten der Bruderhähne bzw. die Verfahrenskosten für die Geschlechtsbestimmung im Brutei über den Konsumeier-Verkauf zu finanzieren. Die Preise für Junghennen sind dadurch bereits deutlich angestiegen.
Neue Gesetzgebung: Hoffnung für die Branche
Der Deutsche Bundestag hat am 12. Mai 2023 auf Drängen der Branche eine Änderung im Tierschutzgesetz zum Zeitpunkt der Geschlechtsbestimmung und der Selektion von männlichen Hybriden beschlossen. Danach ist ab 2024 der Abbruch der Bebrütung von männlichen Hühnerembryonen bis einschließlich dem 12. Tag möglich, während das ursprüngliche Gesetz dies ab dem 7. Bruttag verboten hätte.
Herausforderungen durch steigende Futterpreise
Die massive Steigerung der Mischfutterpreise hatte zur Folge, dass bis zum Frühjahr 2023 viele Legehennenhalter keine kostendeckenden Erlöse für die Eier erzielten. Insbesondere Bioeier wurden aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen in allen Bereichen im Handel weniger stark nachgefragt, sodass hier der Absatz einbrach. Viele Betriebsleiter überlegten daher, temporär konventionelle Junghennen einzustallen.
Bio-Status und Ausnahmen
Da in der Biohaltung der Auslauf weiterhin den Status „Bio“ behalten sollte, mussten dazu einige Fragen geklärt werden. Mit dem LAVES konnte der NGW vereinbaren, dass Betriebe, die bereits seit mindestens drei Jahren ökologisch wirtschaften, die Möglichkeit haben, bis zu drei Durchgänge konventionelle Legehennen in ihren Ställen zu halten. Die Nutzung der Ausläufe durch konventionelle Legehennen stellt dabei keine konventionelle Maßnahme dar, sodass der Bio-Status erhalten bleibt.
Bei der Änderung der Abgabefrist für Eier von bis zu 21 Tagen auf 28 Tage, konnte geklärt werden, dass zunächst die Änderung des nationalen Rechts abgewartet werden sollte. Der Hinweis auf die „Kühlung“ der Eier durfte jedoch sofort gestrichen werden, ist aber im Einzelfall mit dem Handelspartner abzusprechen.