Geflügelpest: Geflügelhaltung im Kreis Dithmarschen betroffen
Im Kreis Dithmarschen ist die Geflügelpest in einem Freiland-Legehennenbetrieb mit rund 11.500 Legehennen sowie einer kleineren Anzahl von Masthähnchen, Puten und Enten amtlich festgestellt worden.
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte am 15. März 2023 eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.
Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Dithmarschen zur Verfügung gestellt.
Geflügelpest-Infekstionsgeschehen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen, das sich erstmals auch über den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 36 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins und der Stadt Neumünster durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Bestätigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 bisher vor allem Wildgänse und Möwen, einen Schwan und vier Greifvögel.
Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang drei Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt. Mitte Januar in mehreren Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie im Februar in einer großen Legehennenhaltung im Kreis Ostholstein.