Geflügelpest in Norddeutschland: Stallpflicht in Hamburg
Bei Wildvögeln in Norddeutschland treten vermehrt Fälle der Geflügelpest auf. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst in Hamburg elf Fälle der hochansteckenden Variante bestätigt. Die Funde verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet.
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Aus diesem Grund gilt seit Dienstag, 10. Januar 2023, eine Stallpflicht für Geflügel in Hamburg. Die Stallpflicht gilt für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Zum Schutz der Geflügelbestände ist es zudem verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Neben den oben genannten Geflügelarten gilt dies auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. Eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern ließ sich in der Vergangenheit mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten in Verbindung bringen.