Geflügelpest bei Wildvögeln: Stallpflicht für Geflügel in einigen Regionen Österreichs
Nachdem in Österreich bei Wildvögeln Infektionen mit der Geflügelpest nachgewiesen worden waren, verordnete das österreichische Gesundheitsministerium eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einigen Regionen. Das teilte die östereichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mit.
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Am 30. Dezember 2022 wurde im Bundesland Wien ein Fall von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI) bei einem Schwan festgestellt, seitdem mehren sich die Nachweise bei tot aufgefundenen Wildvögeln auch im Bundesland Niederösterreich. Es handele sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist. Daher wird die Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Regionen in Österreich wieder eingeführt.
Laut AGES muss in jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, Geflügel ab der kommenden Woche bis auf Weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gelte für alle Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden. Im übrigen österreichischen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.