Zwei Geflügelpestausbrüche im Landkreis Bautzen
In Sachsen ist im Landkreis Bautzen in zwei Geflügelhaltungsbetrieben die Geflügelpest ausgebrochen. Die Infektionen stehen vermutlich mit der Teilnahme an Geflügelschauen in Verbindung.
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Auf den Geflügelbetrieb in Schmölln-Putzkau waren ca. 140 Tiere betroffen (davon ca. 120 Hühner und 20 Gänse). In der Gemeinde Lomske bei Radibor war ein Geflügelbetrieb mit ca. 640 Tiere betroffen (davon 500 Legehennen, 120 Gänse und 10 Enten). Die Amtstierärzte stellten die Vogelgrippe vom Typ HPAI H5 fest.
Wie das Sächsische Ministerium mitteilte, hat der Fall bei Schmölln-Putzkau einen unmittelbaren Zusammenhang zur Landesausstellung in Mecklenburg-Vorpommern. Der andere Fall hat möglicherweise einen Zusammenhang mit einer anderen Geflügelausstellung.
Das Landratsamt Bautzen hat am 05.12.2022 eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Die Verfügung legt fest, dass Geflügelhalter im Geltungsgebiet der Allgemeinverfügung das Geflügel in Ställen halten müssen. Die Anordnungen der Allgemeinverfügung gelten für die Haltung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Enten, Gänsen, Wachteln, Fasanen, Rebhühnern oder Laufvögeln.