Geflügelpest bei zwei Hobbyhaltungen in Brandenburg ausgebrochen
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Der Geflügelpesterreger wurde bei einem Geflügelbestand eines Ausstellers zuerst nachgewiesen. Von dort aus verbreitete sich das Virus in mehreren Hobbyhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und jüngst auch in Schleswig-Holstein.
Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Inzwischen hat das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.
Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Die Bestände der Kleinsthaltungen wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und beprobt. Im Landkreis Prignitz ist eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet worden. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt.
Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.