Geflügelpest in Bergisch Gladbach nachgewiesen
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Der betreffende Tierhalter hatte vor wenigen Tagen Hühner aus einem Betrieb im Oberbergischen Kreis erworben. Rasch nach dem Kauf verendeten einige der Tiere. Da zwischenzeitlich in dem Betrieb im Oberbergischen Kreis, aus dem Hühner zugekauft worden waren, die Geflügelpest nachgewiesen wurde, lag auch in diesem Fall der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest nahe. Die Untersuchungsbefunde des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigten jetzt diesen Verdacht.
Es wurde eine Schutzzone von drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Alle Betriebe, die Geflügel halten und in diesem Bereich liegen, werden derzeit ermittelt. In der drei Kilometer umfassenden Schutzzone müssen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen unterbringen, so dass die Hühner, Enten, Gänse, Puten und Wachteln vor den Ausscheidungen von Wildvögeln geschützt sind. Außerdem müssen alle in beiden Zonen ansässigen geflügelhaltenden Betriebe dem Veterinäramt umgehend die Anzahl ihrer Tiere unter Angabe ihrer Nutzungsart sowie ihres Standortes melden, es sei denn, die Tierhaltung ist dem Veterinäramt beziehungsweise der Tierseuchenkasse bereits bekannt.