Brandenburg will Bundesregister für Tierhaltungsverbote
Brandenburg drängt auf ein bundesweites Register für verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Land 7. Oktober 2022 in den Bundesrat eingebracht.
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Laut Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, noch in der laufenden Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Erfassung von Daten zu verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverboten sowie vergleichbaren Sachverhalten im Tierschutzgesetz zu schaffen. Verbote für private und gewerbliche Tierhaltung seien ein selten angewandtes und daher umso aussagekräftigeres Mittel für die Feststellung, dass eine Person als Tierhalter ungeeignet sei, heißt es in der Begründung. Bislang bestehe jedoch keine Rechtsgrundlage zur bundesweiten Erfassung oder Weitergabe dieser Daten. Eine Überwachung sei somit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der betreffenden Behörde, die das Verbot verhängt habe, kaum möglich.
Vollzug bestehender Tierhaltungsverbote schwer
Wie die Landesregierung weiter erläutert, wird ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot nur ausgesprochen, wenn erhebliches Tierleid festgestellt wurde. In der Regel gehe das mit einem erheblichen Arbeitsaufwand für die zuständige Behörde einher. Der Vollzug bestehender Tierhaltungsverbote werde in der Praxis aber dadurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht, dass die Daten nicht bundesweit verfügbar seien. Ob ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot vorliege, könne derzeit weder über kommunale noch über Landesgrenzen hinaus nachvollzogen werden.