Ausbruch in Kleinsthaltung im Kreis Plön
Seit Herbst 2021 grassiert die Geflügelpest in Schleswig-Holstein in den Kreisen Steinburg, Dithmarschen und Pinneberg. Nun gibt es einen weiteren Fall im Kreis Plön.
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Im Kreis Plön ist die Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung mit sechs Hühnern festgestellt worden. Zuvor hatte die Halterin der Hühner beim zuständigen Veterinäramt den Verdacht geäußert. Bei der anschließenden Beprobung eines der verendeten Tiere wurde aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen. Inzwischen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt.
Sperrzone reicht bis nach Kiel
Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung aller verbliebenen Hühner ist bereits erfolgt und die fachgerechte Entsorgung des sowohl verendeten als auch getöteten Bestands wurde sichergestellt. Um die betroffene Geflügelhaltung wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Sperrzone umfasst neben Teilen des Kreises Plön auch Teile der kreisfreien Stadt Kiel. Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie HIER: