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Bundesverfassungsgericht: Termin zur Verhandlung über Absatzfonds steht

Die Verfassungsklage dreier Unternehmen der Ernährungswirtschaft gegen das Absatzfondsgesetz geht in die nächste Runde.
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Das Bundesverfassungsgericht setzte für den 17. September 2008 eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe an, in der es um die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft geht.