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Aviäre Influenza

Bisher keine landesweite Stallpflicht

In Niedersachsen wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel wegen des hochansteckenden Geflügelpest-Virus (HPAIV) geben. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. Aufgrund der schnellen Entwicklung der Seuchenlage hat das ML am 12. November 2021 die Notwendigkeit von Aufstallungsanordnungen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten beraten.

Veröffentlicht am
Veterinärkontrollen und strikte Hygieneregeln sind entscheidend, um eine Ausbreitung der Geflügelpest im Betrieb zu verhindern.<br>
Veterinärkontrollen und strikte Hygieneregeln sind entscheidend, um eine Ausbreitung der Geflügelpest im Betrieb zu verhindern.
Heiko Kueverling/colourbox.de
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Zum Schutz des Hausgeflügels werden laut ML folgende Landkreise und kreisfreie Städte in den nächsten Tagen die Aufstallung von Geflügelbeständen, auch Hobbyhaltungen, anordnen:

Aurich,
Cloppenburg,
Emsland,
Diepholz,
Grafschaft Bentheim,
Stadt und Landkreis Oldenburg,
Vechta.

In diesen Regionen wird besonders viel Geflügel gehalten. In den vom Vogelzug besonders stark betroffenen Landkreisen Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Leer, Osterholz, Stade, Verden, Wesermarsch, Wittmund, und den Städten Emden und Wilhelmshaven wird voraussichtlich ab Mittwoch eine kreisweite Aufstallung angeordnet. Teil-Aufstallungen wird es in Harburg und Rotenburg geben.

Aktuelle Karten mit den geltenden Aufstallungsgeboten finden Sie hier.