Tierwohl wird Rechnung getragen
Das Bundeskabinett hat die Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bestätigt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 23. Juni 2021 hervor.
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Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, auch der Nutztierhaltung.
Das BMEL hat in der Abstimmung der neuen Vorschrift erreicht, dass sie auch den Belangen des Tierwohls maßgeblich Rechnung trägt.
Planungssicherheit geschaffen
Bundesministerin Julia Klöckner sagte dazu: „Wenn wir Tierwohl fordern und Stallumbauten für mehr Auslauf fördern, muss dies auch bei der Weiterentwicklung des Immissionsschutzrechts berücksichtigt werden. Wir schaffen damit Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Landwirte: Tiergerechte Haltungsverfahren erhalten in der neuen Vorschrift Erleichterungen bei den Vorgaben zur Emissionsminderung."
Kernpunkte der Verwaltungsvorschrift
- Die derzeit geltende Abwägungsklausel zwischen Tierwohl und Immissionen bleibt erhalten und wird konkretisiert: Die neue Verordnung erlaubt tiergerechtere Haltungssysteme (etwa Schweinehaltungen mit Kontakt zu Frischluft) ausdrücklich und lässt höhere Emissionen für diese zu. Minderungspotenziale sollen ausgeschöpft werden.
- Um die Vorgaben zur Emissionsminderung einzuhalten, bekommt die Landwirtschaft mehr Zeit. Die Übergangsfristen zur Einhaltung von Vorgaben zur Emissionsminderung für Bestandsanlagen wurden deutlich angepasst. Damit die erforderlichen Änderungen im Bestand auch umgesetzt werden können, wurden Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen.
- Die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) wird in angepasster Form in die TA Luft aufgenommen. Mit ihr wird auch eine Forderung der Baulandkommission umgesetzt, die ein Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglichen soll.
- Es bleibt weiterhin bei den Genehmigungsbehörden zu entscheiden, ob und wie Bioaerosolbelastung von Tierhaltungsanlagen bewertet wird.