Risiko für Geflügelpest hoch
Das Virusgeschehen der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) ebbt nicht ab. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine aktualisierte Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland mit Stand vom 7. Januar 2021 herausgegeben.
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Am Montag, dem 18. Januar 2021 teilte der niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband mit, dass es im Landkreis Cloppenburg, Gemeinde Emstek, einen weiteren Verdachtsfall der HPAI gibt. Das Landeslabor des Lebensmittel- und Veterinärinstituts (LVI) bestätigte das AI-H5-Virus in einer Mastputenhaltung. Bei dem betroffenen Bestand handelte es sich um rund 7.500 Putenhähne, die ca. 13 Wochen alt sind.
Informationen Landkreis Cloppenburg
Auch in der Gemeinde Lastrup gab es erneut einen Verdachtsfall der Geflügelpest vom Typ H5. Dabei seien rund 7.500 Putenhähne, die ca. 20 Wochen alt sind, betroffen. Sperr- und Beobachtungsgebiete wurden entsprechend eingerichtet.
Aktualisierte Risikoeinschätzung zur Geflügelpest
Laut FLI wird das Risiko der Ausbreitung von HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands und Europas als hoch eingestuft. In Niedersachsen, insbesondere im Landkreis Cloppenburg, ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen auszugehen. Für Wassergeflügelhaltungen wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5 Viren und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen ebenfalls als hoch eingeschätzt.
Vermarktung für Freilandeier bald schwierig
Wie der Pressedienst des Landvolks Niedersachsen (LPD) informiert, zeichnet sich auch die Lage bei Mobilställen ähnlich gefährlich. Diese dürfen während der Aufstallungspflicht nicht mehr verzogen werden. Je nach Risikolage ist es empfehlenswert, die Mobilställe frühzeitig auf den Winterstellplatz zu schaffen oder sie im Fall der Aufstallungspflicht an den Hof zu holen. Auch sei erinnert, dass Freilandeier nach 16 Wochen Aufstallung als Ware aus Bodenhaltung deklariert werden müssen, Bioeier hingegen nicht.