Förderzuschuss ausgeweitet
Die Landwirtschaftliche Rentenbank weitet ihren Förderzuschuss ab sofort auf alle angebotenen Darlehensvarianten und Laufzeiten aus.
- Veröffentlicht am

In den Basis-Konditionen beträgt er einmalig 1,00 % und in den besonders günstigen Top-Konditionen 1,50 % des Darlehensbetrags. Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt.
Unter Berücksichtigung des Förderzuschusses liegt der effektive Zinssatz beispielsweise bei einem Ratendarlehen zu Top-Konditionen mit 10 Jahren Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung in der Preisklasse A bei 0,71%. Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen ein-gehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.
Die Servicenummer für Kreditanfragen: 069/2107-700