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Agrarpolitik

Erleichterungen für Ökobetriebe

Die Bundeslandwirtschaftsministerin erreichte Erleichterungen für Ökobetriebe bei der Durchführungsverordnung zur neuen EU-Öko-Basisverordnung - Übergangsregelungen werden eingeführt und verlängert.

Veröffentlicht am
Gnauk
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Auf europäischer Ebene wird derzeit die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung diskutiert. Gegenüber der EU-Kommission hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sehr intensiv für praxisgerechte Lösungen eingesetzt, vor allem in der Tierhaltung.

Fristverlängerungen für Öko-Betriebe

Gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten konnte die Ministerin entscheidende Änderungen erwirken. Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt. Der neue Entwurf der Kommission, der jetzt vorliegt, kommt den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen.

So sieht er im Vergleich zur ursprünglichen Fassung folgende Änderungen für die ökologische Geflügelhaltung vor:

  • Einführung einer Übergangsregelung von drei Jahren zur Anpassung an die neue Regelung, die eine Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche ausschließt.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Anpassung an die Reduzierung von vier auf drei Ebenen.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre zur Anpassung an neue Normen der Auslaufgestaltung.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, zur Anpassung an neue Normen hinsichtlich der Besatzdichte und Minimumflächen.

Für Öko-Schweinehalter ergeben sich voraussichtlich folgende Erleichterungen:

  • Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von 3 auf 1,9 m2.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
  • Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.

Erreicht wurde zudem, dass die EU-Kommission eine Überprüfung für die nächste Überarbeitung der Verordnung vorsieht. Die finale Fassung der jetzt diskutierten Verordnung wird den Mitgliedsstaaten bis Anfang bzw. Mitte Februar vorgelegt. Die Abstimmung ist für die Sitzung im März vorgesehen.