Tierschutzverbandsklage bald zulässig
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Das Tierschutzverbandsklagegesetz in dem Bundesland wurde bereits Ende März 2014 vom Mainzer Landtag verabschiedet. Die Tierschutzverbandsklage räumt Tierschutzvereinen umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten in Tierschutzfragen ein, z. B. bei Stallbauten, bei der Beurteilung von Haltungsbedingungen, bei Tierhaltungsverboten und bei Tierversuchen. Diese Möglichkeiten stehen allerdings nur Tierschutzvereinen offen, die das Ministerium anerkannt hat.