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Absatzfondsüberschüsse: Übertragung auf die Rentenbank

Die Restmittel aus dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds werden endgültig auf das bestehende Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank übertragen. Der Bundesrat gab
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Mitte April 2011 grünes Licht für das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der beiden Fonds. Damit soll sichergestellt werden, dass die auf rund 14 Mio. Euro geschätzten Überschüsse im Sinne der Beitragszahler aus der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden.