Kein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen
Ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen von Nutztieren wird es bis auf weiteres nicht geben. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP lehnte der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages vor kurzem einen entsprechenden Antrag der SPD ab.
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Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Verordnung zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahren vorzulegen, die spätestens zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Dieses Prüf- und Zulassungsverfahren sollte zunächst für Legehennen eingeführt werden.