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Änderung der Tierschutztransportverordnung: Geflügelwirtschaft sieht Anpassungsbedarf

Bekanntlich beabsichtigt die EU-Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport zu überarbeiten.
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Der aktuelle Entwurf der Kommission enthält im Wesentlichen Regelungen zur Beförderungsdauer, zu Ladedichten und zum Vorhalten eines Navigationssystems. Diese geänderten Regelungen betreffen die Geflügelwirtschaft in weiten Teilen nicht. Die aus fachlicher Sicht sinnvollen Änderungen hinsichtlich des Transports von Geflügel seien nach Angaben des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft auch in der aktuellen Entwurfsvorlage nicht berücksich­tigt worden.