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Nicht zugelassene GVO: Nulltoleranz bereitet Probleme

Branchenverbände haben die Forderung nach einer Aufgabe des EU-Nulltoleranzprinzips gegenüber Spuren von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermittelimporten aus Drittländern bekräftigt.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beanstandete mit entsprechender Begründung zuletzt Anfang Juni eine Lieferung von Sojabohnen aus den USA. Im Extraktionsschrot waren kleinste Mengen der nicht zugelassenen GV-Maislinie MON 88017 gefunden worden.