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Kommentar

Wissenslücken in der Mastputenhaltung

Mastpute, Junghenne oder Bruderhahn – angeblich geht es ihnen nicht gut. Es fehle ihnen an Tierwohl. Grund dafür seien die bestehenden Lücken in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – so behauptet es Cem Özdemir, Bundesagrarminister. 

Veröffentlicht am
Anja Nährig ist leitende Redakteurin beim DGS-Magazin.
Anja Nährig ist leitende Redakteurin beim DGS-Magazin.Christoph Killgus
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Diese Lücken führten nach wie vor zu gesundheitlichen Problemen und tierschutzrelevanten Verhaltensstörungen bei heimischem Nutzgeflügel, argumentiert die Bundesbehörde weiter. Daher müsse ein verpflichtender rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der gleichzeitig auch die zu hohen Besatzdichten verringere – ein Grundübel moderner Tierhaltung, glaubt man grünen Agrarexperten. Natürlich, so die Bundesregierung, setze man sich auch auf EU-Ebene nachdrücklich für Tierschutzmindestanforderungen ein.

Namhafte Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass der Einfluss der Besatzdichte auf Tiergesundheit und Tierwohl bei Puten wissenschaftlich nicht eindeutig belegt werden könne. Gerade sehr niedrige Besatzdichten könnten mit vermehrter Aggressivität und dadurch bedingter erhöhter Mortalität einhergehen.

Wie aus einer aktuellen Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU zur Mastputenhaltung in Deutschland und der EU hervorgeht, hat das Ministerium auch keine Antwort darauf, welche spezifischen tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Haltung von Mastputen in anderen Mitgliedstaaten der EU gelten. Weiter, so heißt es in den Antworten der Anfrage, sind im Rahmen der von der EU-Kommission für Ende 2023 angekündigten Entwürfe für die Revision des Tierschutzrechtes noch keine Vorgaben an die Haltung von Mastputen beabsichtigt. Insofern sei es nicht absehbar, wann entsprechende Entwürfe für harmonisierte EU-Vorgaben zu erwarten seien.