Stallbau-Förderung durch das Agrarinvestitionsförderungs-
programm (AFP)
Der Stallbau ist für Geflügelhalter eine bedeutende Investition, um ihre Betriebe zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bietet finanzielle Unterstützung, doch es sind einige Anforderungen beim Stallbau zu beachten.
- Veröffentlicht am

Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere im Bereich des Stallbaus, erfordern oft beträchtliche finanzielle Mittel. Glücklicherweise bietet das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) den Landwirten eine wertvolle Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung. Um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren, ist es ratsam, die Voraussetzungen und Anforderungen des AFP sorgfältig zu prüfen und sich frühzeitig mit den zuständigen Institutionen in Verbindung zu setzen.
Stallbau: Eine strategische Entscheidung mit vielen Fragen
Die Entscheidung, in einen neuen Stall zu investieren, eröffnet eine Reihe von Überlegungen. Nachdem die Grundentscheidung für den Stallbau gefallen ist, treten Fragen zur Umsetzung auf. Wo ist der ideale Standort für den Stall? Wie groß sollte der Stall sein, um den Anforderungen gerecht zu werden? Und nicht zuletzt, wie können die geschätzten Kosten des Vorhabens finanziert werden?
AFP: Eine Lösung für landwirtschaftliche Investitionen
Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) stellt eine vielversprechende Lösung auch für Geflügelhalter dar, die finanzielle Unterstützung bei Investitionen in ihre Betriebe suchen. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, jedoch unterliegt sie bestimmten Kriterien und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für eine Stallbauförderung im AFP
Um eine Stallbauförderung im Rahmen des AFP zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eberhard Merk-Wiegel, stellv. Referatsleiter Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung vom Regierungspräsidium Stuttgart erläuterte diese Voraussetzungen auf einer Online-Veranstaltung. Dazu gehören der Nachweis der beruflichen Qualifikation und Fähigkeiten für die ordnungsgemäße Betriebsführung, eine zweijährige Buchführung sowie ein Investitionskonzept, das den Erfolg des Unternehmens und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme belegt. Zusätzlich ist ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 20.000 Euro erforderlich.
Anforderungen an das Bauvorhaben
Neben den Anforderungen an den Investitionswilligen gibt es auch spezifische Anforderungen an das Bauvorhaben selbst. Diese umfassen Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzvorgaben, insbesondere in Bezug auf den Tierbesatz und den Einsatz effizienter Stalltechnik. Der Stall muss auch den baulichen Anforderungen einer tiergerechten Haltung entsprechen. Die dafür einzuhaltenden baulichen Anforderungen gehen in der Regel über die Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hinaus.
Die ersten Schritte vor der Antragstellung
Um eine reibungslose Antragstellung zu gewährleisten, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit allen beteiligten Institutionen aufzunehmen. Dazu gehören die Untere Landwirtschaftsbehörde, die Geflügelfachberatung und andere Berater. Es ist auch wichtig, mit einem Planer oder Architekten das Bauvorhaben und den Standort zu besprechen, um erste Angebote für Bau, Einrichtung und Technik einzuholen. Die Information der Gemeinde über das Vorhaben ist ebenfalls von Bedeutung, da ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Fragen zum Genehmigungsverfahren, den erforderlichen Unterlagen, Auflagen und Gutachten mit dem Baurechtsamt oder Gewerbeaufsichtsamt geklärt werden. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Bank zur Klärung der Finanzierung und die Bereitstellung von Buchführungsabschlüssen und Steuerunterlagen sind ebenfalls von großer Bedeutung.
Förderverfahren: Zuschüsse und Unterlagen
Das AFP ermöglicht die Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter wie Ställe und Dunglager sowie Anlagen der Innenwirtschaft wie die Futteraufbereitung. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die bei Erfüllung der Premiumanforderungen bis zu 40 % betragen können. Die Betreuergebühren können mit einem Zuschusssatz von bis zu 60 % gefördert werden.
Um eine zügige Bearbeitung des Förderantrags zu gewährleisten, sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit dem Antrag eingereicht werden, insbesondere die Bau- oder BImsch-Genehmigung und die Kreditbereitschaftserklärung. Die Bundes-Immissionsschutz-Genehmigung, eine behördliche Genehmigung gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ist ebenfalls erforderlich und wird von den zuständigen Umweltbehörden erteilt. Sie umfasst technische und betriebliche Auflagen zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Basis-Förderung: Anforderungen an die Bodenhaltung
Für eine AFP-Förderung müssen bestimmte Anforderungen an die Bodenhaltung von Junghennen erfüllt sein. Neben den Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise einen befestigten Kaltscharrraum (KSR), der den Tieren ab der zehnten Lebenswoche zur Verfügung stehen muss. Weitere Anforderungen betreffen Sitzstangen, Volierenhaltung, Beleuchtung und Einstreu, die den Tieren zusätzlich zur Verfügung stehen müssen.
AFP-Basisförderung: Anforderungen an den Junghennenstall
Sitzstangen: Erhöhte Sitzstangen ab der dritten Lebenswoche (LW), ab der 10. LW muss die Sitzstangenlänge mindestens 12 cm pro Tier aufweisen. Die Sitzstangen müssen für Jung- und Legehennen so installiert sein, dass auf ihnen ein ungestörtes gleichzeitiges Ruhen aller Tiere möglich ist. Schöllhammer betonte, dass sie so hoch angebracht sein sollten, dass die Tiere darunter durchlaufen können.
Volierenhaltung: Der Zugang für die Junghennen zu den einzelnen Ebenen muss regulierbar sein.
Beleuchtung: Vorrichtungen zur Regulierung des Lichteinfalls für tageslichtdurchlässige Flächen müssen vorhanden sein. Daneben muss bei künstlicher Beleuchtung eine an die unterschiedlichen Funktionsbereiche der Haltungseinrichtung angepasste Abstufung der Lichtintensität möglich sein, also getrennte Stromkreise, dimmbare Leuchten, Simulation von Sonnenauf- und -untergang. Die Beleuchtung muss für die Tiere flackerfrei sein.
Einstreu: Der Einstreubereich inklusive Kaltscharrraum muss so strukturiert und ausgestattet sein, dass den Tieren zusätzlich zur Einstreu verschiedenartig manipulierbares und auswechselbares Beschäftigungsmaterial zur Verfügung steht (z.B. Heuraufen, Pickblöcke, Stroh- oder Luzerneballen). Es ist im empfehlenswert Grit anzubieten.
Hohe Anforderungen an die Premium-Förderung
Für die Premium-Förderung gelten noch strengere Anforderungen, insbesondere bei der Berechnung der Besatzdichte. Zusätzliche Anforderungen beziehen sich auf den Kaltscharrraum, die Stallgrundfläche und das Stallklima. Die höheren Vorgaben können die Kosten pro Tierplatz erhöhen, daher sollten die Kosten für die beiden Fördermöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
AFP-Premiumförderung: Anforderungen an den Junghennenstall
Kaltscharrraum: Mindestens ein Drittel der nutzbaren Stallgrundfläche (zusätzliche Ebenen/Roste werden nicht in die Berechnung einbezogen) - mit geeigneter, manipulierbarer Einstreu sowie ausreichend bemessenen und gleichmäßig verteilten Staub- oder Sandbädern.
Besatzdichte: bezieht sich nur auf die Stallgrundfläche, die Grundfläche des KSR darf in die Berechnung der maximalen Besatzdichte nicht einbezogen werden.
Stallklima: Bei Volierenhaltung müssen zur Optimierung des Stallklimas Kanäle zur Kotbandbelüftung vorhanden sein.
Trotz des bürokratischen Aufwands lohnt es sich
Die Beantragung und Umsetzung einer AFP-Förderung erfordert zweifellos bürokratischen Aufwand. Dennoch ist es die Mühe wert, die Voraussetzungen und Anforderungen des AFP sorgfältig zu prüfen und sich frühzeitig mit den zuständigen Institutionen in Verbindung zu setzen, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.