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Biosicherheit

Wissenswertes zur Biosicherheit

Mit Hilfe von Biosicherheitsmaßnahmen haben Geflügelhalter die Möglichkeit, ihre Bestände vor Infektionserregern zu schützen. Gerade im Kampf gegen die Geflügelpest rücken solche Maßnahmen in den Fokus.

von DGS Redaktion erschienen am 27.10.2025
Während des Vogelzugs besonders im Fokus: Maßnahmen zur Biosicherheit. © Yuri A / Shutterstock
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Biosicherheitsmaßnahmen sind die wichtigste Grundlage, um Geflügelbestände wirksam vor dem Eintrag von Infektionserregern zu schützen. Ihre konsequente Umsetzung ermöglicht den Geflügelhaltern, aktiv ihre Bestände zu schützen. Denn – ein Ausbruch von Tierseuchen wie der Aviären Influenza hat nicht nur schwerwiegende tierschutzrelevante Folgen, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Betriebe verursachen – bis hin zur Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit.

Besonders in Zeiten vermehrter Geflügelpestfälle rücken die Prinzipien der Biosicherheit verstärkt in den Fokus. Darüber hinaus sind Geflügelhalter gesetzlich dazu verpflichtet, grundlegende Biosicherheitsvorgaben zu beachten. Bei einer Missachtung droht im Seuchenfall der Verlust von Entschädigungsansprüchen.

Managementpläne für die Übersicht

Für die Erstellung eines Biosicherheitskonzepts und deren Evaluierung nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakts für Geflügelhaltende Betriebe, stehen im Internet Checklisten zur Verfügung. Sie stellen für Geflügelhalter ein Instrument dar, mit dem sie betriebsindividuell prüfen können, welchen Risiken ihr Betrieb ausgesetzt ist, welchen Anforderungen der Betrieb bereits gerecht wird und in welchen Bereichen nachgearbeitet werden muss. Wichtig: die betriebsindividuellen Risiken müssen darin einfließen. Es gibt nicht den einen Plan, der für alle Betriebe gleichermaßen gilt.

Einzelne Maßnahmen im Überblick

Wildvögel stellen ein bedeutendes Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Daher ist es für Geflügelbetriebe besonders wichtig, den Eintrag von Erregen über Wildvögel konsequent zu verhindern. Jeder direkte und indirekte Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln sollte soweit wie möglich ausgeschlossen werden.

Eine zentrale Rolle spielt die konsequente Einhaltung des Schwarz-Weiß-Prinzips, also der klaren Trennung zwischen sauberen und potenziell kontaminierten Bereichen. Ebenso tragen Ordnung und Sicherheit im Stallumfeld wesentlich dazu bei, das Risiko eines Erregereintrags zu verringern.

Wichtig dabei: Die eingeführten Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Biosicherheitsmaßnahmen werden

Zu den Empfohlenen Maßnahmen bezüglich baulicher Anpassungen zählen insbesondere:

  • Sicherung von Ställen und Wintergärten: Diese müssen so gesichert sein, dass Wildvögel nicht eindringen können.
  • Lagerung: Futtermittel, Einstreu und Gerätschaften sind sauber und trocken zu lagern. Sie müssen vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden – idealerweise in geschlossenen Behältern, die für Wildvögel und Schadnager nicht zugänglich sind.
  • Oberflächenwasser: Der Zugang von Geflügel zu Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, ist zu verhindern.
  • Zugangsschutz: Hygieneschleuse am Stalleingang, die Schuhwechsel, Handhygiene und Nutzung von Schutzkleidung vorsieht. Wenn möglich, sollte die Hygieneschleuse baulich abgesetzt werden.
  • Mistlagerung nicht in Stallnähe vorsehen.

Unter die Managementmaßnahmen fallen unter anderem:

  • Kontrolle des Besucherverkehrs: Betriebsgelände und insbesondere der Tierbereich ist vor unbefugtem Zutritt oder unbefugtem Befahren zu sichern. Dazu gehört auch, die Ställe verschlossen zu halten.
  • Schutzkleidung: Ställe dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Nach Verlassen des Stalls ist diese unverzüglich abzulegen. Wiederverwendbare Schutzkleidung muss unverzüglich gereinigt und desinfiziert, Einwegkleidung unschädlich entsorgt werden.
  • Reinigung und Desinfektion: Das Stallgebäude muss nach jeder Ausstallung gereinigt und desinfiziert werden, einschließlich der Verladeplätze und der verwendeten Gerätschaften.
  • Fahrzeughygiene: Alle Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften, die von mehreren Betrieben gemeinsam genutzt werden, müssen vor jeder Weitergabe an den nächsten Betrieb auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden.
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung: Kontrolle und Bekämpfung des gesamten Schädlingsbefalls. Die Schadnagerbekämpfung muss regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Tierkörperlagerung: Behälter zur Aufbewahrung verendeter Tiere sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Futter- und Wasserhygiene: Es ist ausschließlich hygienisch unbedenkliches Futter und Wasser einzusetzen. Wird Brunnenwasser zum Tränken genutzt, so soll das jährlich mikrobiologisch überprüft werden.
Weiterführende Links

Für eine tiefergehende Information stehen im Internet zahlreiche Quellen zur Verfügung. Hier eine Auswahl:

  • Hinweise zur Erkennung der Geflügelpest – Krankheitsverlauf und Symptome.
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aviären Influenza vom FLI.

Im Internet sind Checklisten verfügbar, die dabei helfen können, Risikofaktoren zur Biosicherheit zu erfassen und den Status des Betriebes zu bewerten. Weiterhin gibt es Empfehlungen zu Maßnahmen gegen die Einschleppung der AI. Auch hierzu eine Auswahl:

  • Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen Aviären Influenza vom ZDG / FLI.,
  • Biosicherheit in Tierhaltungen, Konzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt.
  • Stoppt die Vogelgrippe: Kommunikationstool zur Schärfung des Bewusstseins für Biosicherheitsmaßnahmen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Diese Sammlung von Links enthält keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

kurz + bündig

Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend, um Geflügelbestände wirksam vor Krankheitserregern wie der Aviären Influenza zu schützen. Überdies sind Geflügelhalter gesetzlich dazu verpflichtet, grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten – Verstöße können im Seuchenfall zum Verlust von Entschädigungsansprüchen führen. Hilfreich sind betriebsindividuelle Managementpläne und Checklisten. Mit diesen können Risiken erkannt und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Wichtig sind beispielsweise der Schutz vor einem Erregereintrag über Wildvögel, Hygieneschleusen, saubere Betriebsabläufe und kontrollierten Personenverkehr. Ergänzend tragen regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Schädlingskontrolle sowie eine hygienische Futter- und Wasserbereitstellung wesentlich zur Aufrechterhaltung der Biosicherheit bei.