EU-Kommission: Transportdauer für Geflügel soll auf zwölf Stunden begrenzt werden
Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern.
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Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor. Erklärtes Ziel des Entwurfs sei es, das Tierwohl zu verbessern. Daneben sollen die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und besser durchsetzbar werden.
Den betroffenen Akteuren sollen graduelle Anpassungen ermöglicht werden, unter anderem durch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren. Nach derzeitigem Stand dürfte die EU-Kommission ihren Vorschlag am 6. Dezember 2023 offiziell machen; bis dahin muss noch mit Änderungen gerechnet werden.
Maximale Transportzeit für Küken: 24 Stunden
Bei Geflügel soll die Zeit für Transporte aller Zwecke inklusive der Be- und Entladevorgänge im Grundsatz maximal zwölf Stunden betragen dürfen. Für Küken ist eine doppelt so lange Frist vorgesehen, sofern der Prozess innerhalb von zwei Tagen nach dem Schlupf abgeschlossen ist. Bei Hennen am Ende der Legeperiode sollen wiederum höchstens zehn Stunden zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius garantiert werden.
Sollen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu anderen Zwecken als der Schlachtung per Straße transportiert werden, so will die Kommission die Dauer auf 21 Stunden begrenzen, wobei nach zehn Stunden eine Pause eingelegt werden muss. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass Straßenfahrzeuge abgedeckt und die Luftzirkulation kontrolliert werden muss, um die Tiere vor Verkühlung zu schützen. Im Grundsatz sollen alle Tiere als nicht transportfähig gelten, sobald sie sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können.