Geflügelpest - viraler Feind der Geflügelhalter
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Für die klassische Geflügelpest sind die HPAIV Subtypen H5 und H7 verantwortlich. Einmal ausgebrochen, ist das Virus kaum noch zu bremsen. Es verursacht eine akute fieberhafte Erkrankung der Vögel, die hochansteckend ist. Bei Ausbruch einer aggressiven Form des Virus’ kann der gesamte Bestand innerhalb weniger Tage erkranken und sterben.
Betroffen sind meist Hühner und Puten, grundsätzlich kann aber jeder wildlebende oder domestizierte Vogel erkranken. Enten und Gänse erkranken oft weniger schwer und sterben nicht immer, teils wird eine Infektion sogar gänzlich übersehen.
Werden mit H5 oder H7 infizierte Wildvögel gefunden, richten die Veterinärbehörden Sperrgebiete im Umkreis von mindestens 3 km ein und weitaus größere Beobachtungsgebiete, für die dann Stallpflicht gilt, um eine weitere Ausbreitung zu minimieren.
Ist Nutzgeflügel betroffen, muss es gekeult, also der gesamte Bestand tierschutzgerecht getötet und im Sinne des Infektionsschutzes korrekt über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Der wirtschaftliche Schaden ist hoch.